Digitale Versorgung: Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept
Geprüfte DiGAs gehören zu den sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Ärzte dürfen sie gesetzlich Krankenversicherten verordnen. Welche Apps dazu zählen und wie Sie die Gesundheitsanwendungen erhalten können, erfahren Sie hier.

Was ist eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?
Eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist eine Gesundheits- oder Medizin-App oder andere digitale Anwendung, die ein Arzt verordnen oder ein Versicherter direkt bei der Krankenkasse beantragen kann. Grundlage hierfür ist das Digitale-Versorgungs-Gesetz, das im Dezember 2019 in Kraft getreten ist.
Was kann eine Digitale Gesundheitsanwendung?
Mithilfe der digitalen Anwendungen sollen Ärzte und Patienten bestimmte Krankheiten leichter erkennen, überwachen, behandeln oder lindern können. Neben Krankheiten können DiGA auch bei Verletzungen und Behinderungen unterstützen. So gibt es zum Beispiel Gesundheits-Apps zur Behandlung von Rückenschmerzen, zum Umgang mit Tinnitus, zur Unterstützung von Menschen, die an Diabetes erkrankt sind oder bei Migräne (digitale Tagebücher) sowie zur Hilfe bei Depressionen.
Wie kann ich eine DiGA erhalten?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung erhalten können:
- Der behandelnde Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder der im Krankenhaus bei der Entlassung für Sie zuständige Arzt verordnet Ihnen eine DiGA auf einem normalen Rezept. Dieses schicken Sie bitte an die Krankenkasse oder geben es dort ab.
- Sie können die DiGA auch direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Damit eine solche Anwendung als DiGA verordnet oder beantragt werden kann, muss sie geeignet sein, die medizinische Versorgung zu unterstützen, und zahlreiche Produktanforderungen von „D“ wie Datenschutz bis „U“ wie Usability erfüllen. Deshalb unterliegen die Gesundheits-Apps einem speziellen Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
- Über das DiGA-Verzeichnis beim BfArM können sich Versicherte und Patienten über geprüfte Anwendungen informieren, sobald dieses veröffentlicht wurde.
Nachdem die Krankenkasse die Verordnung Ihres Arztes oder Ihren Antrag geprüft hat, übermittelt sie Ihnen einen Rezeptcode. Damit können Sie die jeweilige Gesundheits- oder Medizin-App beim Hersteller oder in einem App-Store kostenfrei herunterladen, aktivieren und nutzen.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine DiGA?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten und rechnet diese mit dem Anbieter direkt ab, wenn
- die DiGA das Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgreich durchlaufen hat,
- die Gesundheits-App als Digitale Gesundheitsanwendung im DiGA-Verzeichnis gelistet ist,
- und die medizinischen Voraussetzungen vorliegen (wenn die DiGA von Ihnen selbst beantragt wurde).
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