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E-Rezept

Neben den Apotheken in Deutschland sollen seit dem 1. Januar 2024 auch die Ärzte und Ärztinnen das E-Rezept bundesweit verarbeiten können. Das E-Rezept soll flächendeckend ermöglichen, verschreibungspflichtige Arzneimittel für alle gesetzlich Versicherten elektronisch zu verordnen. Versicherte können das E-Rezept zum Beispiel über die elektronische Gesundheitskarte einlösen.
Eine Patientin spricht mit einem Arzt. Arzneimittel kann er künftig mit einem E-Rezept verschreiben.© AOK

Inhalte im Überblick

    Was ist das E-Rezept?

    E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept ersetzt das bisherige rosa Muster 16-Formular für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln.

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellt das E-Rezept und speichert es sicher und verschlüsselt. Als Patient oder Patientin können Sie das E-Rezept zum einen mit der E-Rezept-App der gematik verwalten. Zum anderen haben Sie auch immer die Möglichkeit, einen Ausdruck mit den entsprechenden Rezeptcodes (auch E-Rezept-Token, ähnlich QR-Code) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erhalten. Als dritte Möglichkeit steht Ihnen auch das Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke für den Abruf des E-Rezeptes zur Verfügung. Mit der App,dem Ausdruck oder nach dem Einstecken Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke können Sie dann das E-Rezept in der Apotheke einlösen.

    Das Ziel des E-Rezepts ist es, Medienbrüche und damit Abgabe-, Übertragungs- und Medikationsfehler zu verhindern – beispielsweise durch den Wegfall unleserlicher Papier-Rezepte. Mit der E-Rezept-App kann man außerdem (demnächst) Informationen zur Apotheke einsehen und die Apotheke nach deren Serviceangebot auswählen. In der ersten Ausbaustufe ist das E-Rezept nur für apothekenpflichtige Arzneimittel vorgesehen, die in Deutschland verordnet werden; zukünftige Erweiterungen sind bereits in Planung. Dazu gehören:

    • Betäubungsmittel- und T-Rezepte sowie digitale Gesundheitsanwendungen
    • Häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege
    • Soziotherapie
    • Heil- und Hilfsmittel

    Weitere Infos finden Sie unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

    Wie wird das E-Rezept genutzt?

    Patientinnen und Patienten stehen drei verschiedene Wege offen, das E-Rezept zu nutzen: Sie können das E-Rezept per eGK einlösen, die E-Rezept-App der gematik anwenden oder den Ausdruck des Rezeptcodes einsetzen.

    • E-Rezepte per eGK erhalten und einlösen

      Versicherte können E-Rezepte bundesweit über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Dazu stecken sie einfach ihre Krankenkassenkarte in das dafür vorgesehene Lesegerät in der Apotheke ein. Der Datenabruf erfolgt innerhalb weniger Sekunden. Sobald die Datenübertragung abgeschlossen ist, kann die versicherte Person die Karte wieder entnehmen. Die Apotheke verarbeitet das E-Rezept schnell und sicher. Das E-Rezept selbst wird dabei nicht auf der Versichertenkarte gespeichert, sondern von der Apotheke direkt vom zentralen E-Rezept-Fachdienst abgerufen.

    • Verwaltung über die E-Rezept-App

      Um das E-Rezept per App zu nutzen und einzulösen, müssen Sie sich in der E-Rezept-App der gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) anmelden:

      Anmeldung mit Gesundheitskarte und PIN

      Für die Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und den dazugehörigen PIN. Im Anmeldeprozess halten Sie die eGK an das Smartphone und geben die PIN der eGK ein. Im Anschluss können Sie das E-Rezept abrufen und einlösen. Hinweis: Ob Ihre eGK NFC-fähig ist, erkennen Sie an dem auf der Vorderseite aufgebrachten Punkt mit nach rechts oben und links unten abstrahlenden Wellen sowie der rechts davon befindlichen sechsstelligen Kartenkennnummer (CAN). Haben Sie noch keinen PIN für die elektronische Gesundheitskarte, können Sie diese bei Ihrer AOK beantragen.

      Auch ohne NFC-fähige eGK ist es möglich, E-Rezeptcodes per Handykamera einzulesen und zu speichern (für sich selbst oder andere, z. B. das Kind oder die Mutter) und das E-Rezept in einer Apotheke einzulösen.

      Die E-Rezept-App läuft auf allen mobilen Endgeräten, die mindestens über Android 7 oder iOS 15 verfügen (d. h. praktisch alle Modelle ab dem Baujahr 2015, z.B. iPhone 6s). Um alle Funktionalitäten in der App nutzen zu können, muss das Smartphone die NFC-Technologie unterstützen. Die App prüft im Anmeldevorgang, ob das bei Ihrem Smartphone der Fall ist. Außerdem muss den Nutzungsbedingungen der gematik (Datenschutzhinweise etc.) zugestimmt werden.

    • Rezeptcode auf Papier (E-Rezept-Token)

      Stellt die elektronische Handhabung für den Patienten oder die Patientin eine zu große Hürde dar, kann der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin das E-Rezept auch auf Papier ausstellen. Dabei handelt es sich um den Rezeptcode (E-Rezept-Token), der ausgedruckt in allen Apotheken in Deutschland eingescannt und verarbeitet werden kann. Die versicherte Person kann den Ausdruck einfach in einer Apotheke vorlegen oder einer Versandapotheke per Post zuschicken.

    E-Rezept-Beteiligte

    Die Unterstützung des E-Rezepts ist für alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend. Die E-Rezept-App wird von der gematik entwickelt und einheitlich für alle Versicherten angeboten. Verordnungen, die mit einem elektronischen Rezept eingelöst wurden, können – genau wie die bisherigen Verordnungen mit Papier-Rezept – in den Medikationsplan in der „AOK Mein Leben“-App geladen werden.

    Neben den Apotheken sind seit dem 1. Januar 2024 auch die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen bundesweit zur Teilnahme an der Umsetzung der aktuell geltenden Regelungen zum E-Rezept verpflichtet.

    Wann bekomme ich ein E-Rezept und wann nicht?

    Ärzte und Ärztinnen dürfen gesetzlich Versicherten in bestimmten Fällen auch weiterhin ein Papierrezept auszustellen. Langfristig soll das E-Rezept jedoch das Papierrezept vollständig ablösen. Bis dahin gelten die nachfolgenden Regelungen und Ausnahmen:

    • Verpflichtung zum E-Rezept

      Alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausstellt, müssen Ihnen als E-Rezept verordnet werden. Die ausstellende Person ist seit dem 1. Januar 2024 gesetzlich dazu verpflichtet. Ausnahmen gelten nur, falls die elektronische Ausstellung oder Übermittlung im Einzelfall technisch nicht möglich sein sollte.

    • Erlaubnis für Papierrezepte

      Die nachfolgenden Verordnungen dürfen Sie sowohl als E-Rezept als auch als Papierrezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erhalten:

      • apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf einem rosafarbenen Rezept, zum Beispiel für Kinder,
      • verschreibungspflichtige Arzneimittel auf einem blauen Privatrezept für gesetzlich versicherte Selbstzahler,
      • apothekenpflichtige Medikamente auf einem grünen Rezept für gesetzlich versicherte Selbstzahler,
      • apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel auf einem rosafarbenen Rezept zulasten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen,
      • Zubereitungen von Zytostatika (zum Beispiel bei der Therapie von Krebserkrankungen).
    • Ausnahme von der E-Rezept-Pflicht

      Bei diesen ärztlichen Verordnungen bleibt das Papierrezept weiterhin bestehen. Die Ausstellung eines E-Rezepts ist vorerst nicht vorgesehen:

      • Medikamente nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), auch bekannt als BtM-Rezept (Betäubungsmittelrezept),
      • Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid auf einem Sonderrezept, auch bekannt als T-Rezept,
      • Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, und sonstige nach § 31 SGB V einbezogene Produkte,

      Weiterhin sollen Ärzte und Ärztinnen auch die ärztlichen Verordnungen zulasten besonderer Kostenträger, wie zum Beispiel die Sozialhilfe, die Bundespolizei und die Bundeswehr, vorerst wie gewohnt als Papierrezept ausstellen.

    Die E-Rezept-App

    • Wer ist der Anbieter der E-Rezept-App?

      Der Anbieter der E-Rezept-App ist die gematik GmbH. Sie ist verantwortlich für eine Vielzahl von Projekten, die die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen betreffen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist der Mehrheitsgesellschafter der gematik.

      Mehr Infos siehe: www.gematik.de/ueber-uns

    • Was kann die E-Rezept-App der gematik?

      Die E-Rezept App löst das rosa Papier-Rezept in der Arzneimittelversorgung ab. Vorerst findet das E-Rezept ausschließlich für apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte Anwendung. Das E-Rezept wird schrittweise auf weitere verordnungsfähige Leistungen und Leistungserbringer ausgeweitet. Das E-Rezept kann elektronisch einer lokalen oder einer Online-Apotheke übermittelt werden. Die Apotheke kann also ohne persönlichen Kontakt die Verfügbarkeit des benötigten Arzneimittels prüfen und darüber informieren, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht, bzw. das Arzneimittel reservieren.

      Mehr Infos siehe: www.gematik.de/anwendungen/e-rezept

    • Wo erhalte ich die App?

      Die App steht zum Download im PlayStore und im AppStore bereit.

    • Was kostet mich die App oder die Teilnahme?

      Der neue Service ist für Sie kostenfrei, es fallen keine Nutzungskosten oder Lizenzgebühren an. Auch die NFC-fähige eGK wird kostenfrei von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass für die Inanspruchnahme der Arzneimittel-Leistung die üblichen (gesetzlichen) Gebühren unverändert bestehen bleiben, insbesondere die Zu- beziehungsweise Aufzahlungen zu Arzneimitteln. Für Ihren Eigenanteil am Arzneimittelpreis wird Ihnen wie gewohnt eine Quittung/Kassenbon ausgestellt.

    • Warum kann ich das E-Rezept nicht in meiner Krankenkassen-App nutzen?

      Nach aktuellem Stand darf ausschließlich die gematik eine E-Rezept-App anbieten (mehr Infos siehe: www.gematik.de/anwendungen/e-rezept). Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen im ersten Schritt keine Beteiligung ermöglicht.

    • Kann ich das E-Rezept auch ohne die App nutzen?

      Wenn Sie die E-Rezept-App nicht nutzen können oder wollen, kann der Arzt Ihnen einen Rezeptcode auf Papier ausdrucken (auch als „E-Rezept-Token“ bezeichnet, ähnlich QR-Code). Den Ausdruck können Sie wie gewohnt in der Apotheke einlösen. Er kann auch einer Versandapotheke zugeschickt werden.

    Registrierung bis Funktionsweise: Technisches zur E-Rezept-App

    • Wie erfolgt die Registrierung?

      Zur Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Sie Ihre Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN. Die Gesundheitskarte und ihr Smartphone müssen eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) unterstützen. Ob Ihre Karte diese Technologie unterstützt, erkennen Sie an einer sechsstelligen Nummer oben rechts auf der Karte und dem Empfangssymbol (Punkt mit drei Halbkreisen). Nach der ersten Authentisierung in der App kann in die Verwendung von biometrischen Merkmalen (Fingerabdruck, Gesichtsscan) eingewilligt werden, so dass fortan auch ohne Gesundheitskarte die Anmeldung möglich ist.

    • Welche technischen Voraussetzungen werden benötigt?

      Die E-Rezept-App läuft auf allen Smartphones mit mindestens Android 7, das heißt praktisch bis hin zu alten Modellen aus dem Jahr 2016, und iOS 15. Um alle Funktionalitäten in der App nutzen zu können, muss das Smartphone NFC unterstützen. Die App prüft im Anmeldevorgang, ob Ihr Smartphone diese Technologie unterstützt.

    • Warum wird ein NFC-fähige Karte benötigt, um die App zum E-Rezept nutzen zu können?

      Diese ist mit einer Funkschnittstelle namens „Near Field Communication“ (NFC) versehen. Damit können Versicherte die Gesundheitskarte mit ihrem Smartphone verbinden, sofern ihr Gerät NFC-fähig ist. Auf diesem Weg werden notwendige Zertifikate zur Authentifizierung für die E-Rezept-App eingelesen.

    • Wie funktioniert die App?

      Auf der Seite www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de wird erklärt, wie das E-Rezept und die dazugehörige App der gematik funktionieren.

    Wie erhalte ich eine NFC-fähige Gesundheitskarte, damit ich die E-Rezept-App nutzen kann?

    Bedarf ermitteln

    NFC-fähige Gesundheitskarte anfordern

    Neue Karte bequem per Post erhalten

    PIN beantragen

    Bedarf ermitteln

    01/04

    Die AOK stellt nur noch NFC-fähige Gesundheitskarten mit kontaktloser Schnittstellenfunktion aus. Sie erhalten also automatisch eine solche Karte zugeschickt, wenn Sie bei der AOK eine neue Karte anfordern. Ob Sie schon über eine solche Karte verfügen, sehen Sie auf der Vorderseite der Gesundheitskarte: In der rechten oberen Ecke steht dann unter den Deutschlandfarben eine sechsstellige Nummer, die sogenannte CAN (Card Access Number). Außerdem ist links neben dem Wort „Gesundheitskarte“ ein Empfangssymbol (Punkt mit drei Halbkreisen) zu sehen.

    Vom Speichern bis zur Servicenummer: Organisatorisches zum E-Rezept

    • Wie erhalte ich mein E-Rezept und wie meine Apotheke?

      Wird Ihnen in der Arzt- oder Zahnarztpraxis ein E-Rezept ausgestellt, entscheiden Sie, wie Sie auf Ihr E-Rezept zugreifen. Möchten Sie das E-Rezept ohne Smartphone und E-Rezept-App einlösen, erhalten Sie vom Arzt oder Zahnarzt einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode für die Einlösung in der Apotheke oder nutzen die Möglichkeit Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke vorzulegen, um den E-Rezept-Abruf zu ermöglichen. Für einen digitalen Zugriff über die E-Rezept-App müssen Sie sich in der E-Rezept-App registrieren. Das E-Rezept erscheint dann in der E-Rezept-App. Sie können Ihr E-Rezept dann entweder mit der Gesundheitskarte, dem Papierausdruck oder mit Ihrer App in jeder Apotheke einlösen.

    • Wie lange ist mein E-Rezept gültig?

      Für die Gültigkeit Ihres E-Rezepts gelten die gleichen Bedingungen wie für Papierrezepte. Ihr E-Rezept können Sie deshalb genauso lange in einer Apotheke einlösen wie Ihr Papierrezept.

    • Kann ein E-Rezept auch wieder gelöscht werden?

      Ein E-Rezept kann gelöscht werden. Sie können ein E-Rezept über die E-Rezept-App löschen, wenn Sie in der App registriert sind. Ebenso können Sie den Arzt oder Zahnarzt, der Ihnen das E-Rezept ausgestellt hat, beauftragen das E-Rezept zu löschen. Auch Ihr Apotheker hat die Möglichkeit dazu.

    • Wie kann ich mir die Daten aus dem E-Rezept dauerhaft aufheben oder speichern?

      Wenn Sie die elektronische Patientenakte Ihrer AOK nutzen, das ist die App „AOK Mein Leben“, können Sie hier Ihre Daten manuell erfassen. Alternativ können Sie auch Ihren Arzt, Zahnarzt oder Apotheker bitten, die Daten für Sie in Ihrer elektronischen Patientenakte einzutragen.

      App "AOK Mein Leben"
    • Kann ich ein E-Rezept von Verwandten oder Freunden einlösen?

      Ja, wenn Sie den Ausdruck eines Rezepts haben, können sie diesen in der Apotheke einlösen. Sie können die Rezeptcodes (auch als „E-Rezept-Token“ bezeichnet, ähnlich QR-Code) auch in Ihrer E-Rezept-App einscannen und in der Apotheke vorzeigen.

    • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

      Versichertenfragen zur E-Rezept-App der gematik: montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0800 277 3777. Die Nummer ist unten links auf dem E-Rezept-Ausdruck vermerkt.

      Fragen zur Beschaffung der NFC-fähigen eGK und der dazugehörigen PIN: Ihre Krankenversicherung/wir sind hier der richtige Ansprechpartner.

      Ärzte und Apotheker richten ihre Anfragen an ihren eigenen IT-Dienstleister oder den Hersteller der verwendeten Hardware. Hilfreiche Informationen finden Sie unter www.gematik.de/hilfe-kontakt/.

    Datenschutz

    • Welche Daten werden bei der Nutzung der App erfasst?

      Die Registrierung eines Nutzerkontos ist für die Nutzung der App nicht notwendig. Nur wer die App im vollen Umfang nutzen will, muss sich ein Nutzerkonto unter Angabe von persönlichen Daten einrichten.

    • Welche Daten werden für die Erstellung eines E-Rezeptes benötigt?

      Die Krankenkassen sind zur Speicherung der Versichertenstammdaten auf der eGK gesetzlich verpflichtet, da diese von Ärzten für die Abrechnung mit der Krankenkasse und die Erstellung von Rezepten benötigt werden. Für die Erstellung von E-Rezepten werden genau dieselben Versichertenstammdaten benötigt, die auch für die Erstellung von Papierrezepten benötigt wurden. Die Versichertenstammdaten bestehen aus verschiedenen Informationen wie dem Namen der Krankenkasse, dem Versicherungsschutz, dem Zuzahlungsstatus, der Art der Kostenerstattung und persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse).

      Ärzte sind verpflichtet, die Versichertenstammdaten am Quartalsanfang zu überprüfen beziehungsweise zu aktualisieren.

    • Wofür dient der E-Rezept-Fachdienst?

      Der E-Rezept Fachdienst dient der sicheren Speicherung, Weitergabe, Quittierung und Dispensierung von E-Rezepten.

    • Wie ist der Datenschutz berücksichtigt?

      Der Datenschutz steht an erster Stelle. Daher sind die Datenschutzanforderungen für die Nutzung der Telematikinfrastruktur und damit die des E-Rezepts vom Gesetzgeber gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erarbeitet worden.

      • Bevor die technischen Bestandteile zur Nutzung des E-Rezepts, wie E-Rezept-Fachdienst oder die E-Rezept-App, angewendet werden dürfen, werden sie durch unabhängige Gutachten und von der gematik geprüft.
      • Der E-Rezept-Fachdienst-Anbieter muss durch ein Gutachten belegen können, dass die zur Verfügung gestellte Software sicher ist.
      • Diese Gutachten werden regelmäßig aktualisiert, um auch fortwährend die Sicherheit von E-Rezepten zu garantieren.
      • Die Einhaltung von Datenschutz und Sicherheit überprüft die gematik kontinuierlich durch technische Systeme und regelmäßige Audits. 

      Mehr Infos zum Datenschutz

    • Wie lange ist mein E-Rezept gespeichert?

      E-Rezepte, die nicht beliefert worden sind, sind bis zum Ablauf der gesetzlichen Gültigkeit von Rezepten im E-Rezept-Fachdienst gespeichert. E-Rezepte, die beliefert wurden, werden bis zu 100 Tage nach Einlösen im E-Rezept-Fachdienst gespeichert.

    • Was tun, wenn ich meine elektronische Gesundheitskarte oder den Papierausdruck verloren habe?

      Haben Sie Ihre elektronsiche Gesundheitskarte verloren oder wurde sie gestohlen, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei Ihrer AOK! Wir sperren Ihre Karte und Sie erhalten umgehend eine neue. So können wir verhindern, dass Unbefugte ein E-Rezept mit Ihrer Karte einlösen.

      Wenn Sie den Papierausdruck verloren haben, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Arztpraxis. Das ärztliche Personal kann ein noch nicht eingelöstes E-Rezept einfach stornieren und Ihnen eine neue Verordnung ausstellen. 

    • Werden Daten, die man Ärzten gibt, gespeichert?

      Die Patientendaten, die zur Erstellung eines Papierrezeptes benötigt wurden, werden auch zu Erstellung von E-Rezepten benötigt. Diese werden auch im E-Rezept-Fachdienst gespeichert, da Apotheker diese zur korrekten Belieferung des E-Rezeptes benötigen. Unabhängig vom E-Rezept führen Ärzte die Patientenakte und speichern dort versorgungsrelevante Patientendaten.

    • Wie werden elektronische Daten im E-Rezept gesichert?

      Nur Personen, die einen sogenannten E-Rezept-Token (auch Rezeptcode, ähnlich QR-Code) besitzen oder über Ihre elektronische Gesundheitskarte verfügen, können ein E-Rezept vom E-Rezept-Fachdienst abrufen und damit das E-Rezept entschlüsseln. Diesen individuellen E-Rezept-Token erhalten Versicherte entweder vom Arzt auf Papier oder durch Nutzung der E-Rezept-App elektronisch erzeugt auf ihr Smartphone. Nur durch die Weitergabe des Tokens, an zum Beispiel Angehörige oder den Apotheker, können diese Personen auf das zugehörige E-Rezept zugreifen.

    Aktualisiert: 13.02.2024

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