Corona-Pandemie: Schutzmasken für Risikogruppen und zusätzliches Kinderkrankengeld
Die Corona-Pandemie stellt Risikogruppen und Familien vor besonders große Herausforderungen. Um sie zu unterstützen, stellt die Bundesregierung ihnen jetzt einmalig Gesichtsmasken mit hoher Schutzwirkung zur Verfügung. Das Kinderkrankengeld wird derweil um 10 Tage pro Elternteil aufgestockt.

Zwei Coupons für zwölf Schutzmasken
Im Auftrag der Bundesregierung verschickt die AOK Baden-Württemberg ab sofort Informationsschreiben per Post an alle betroffenen AOK-Versicherten. Bitte beachten Sie, dass der Versand der Schreiben bis in den Februar hinein andauern wird.
Die Schreiben werden zusammen mit je zwei fälschungssicheren Coupons versendet. Diese wurden von der Bundesdruckerei produziert und können in einer Apotheke Ihrer Wahl gegen je sechs FFP2- oder vergleichbare Masken eingetauscht werden. Das Informationsschreiben und die dazugehörigen Coupons erreichen Sie in einem weißen Kuvert, ohne besonders gekennzeichneten Absender.
An wen werden die Schreiben verschickt?
Empfänger der Informationsschreiben und Coupons sind besonders gefährdete Personengruppen. Dazu zählen:
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie
- Personen, bei denen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- chronische Herzinsuffizienz
- chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
- Demenz oder Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- Trisomie 21,
- Risikoschwangerschaft
Wann können die Coupons eingelöst werden?
Beachten Sie die unterschiedlichen Einlösezeiträume der beiden Coupons: Der erste Coupon kann vom 01.01.2021 bis zum 28.02.2021 gegen sechs FFP2- oder vergleichbare Masken eingetauscht werden. Die gleiche Menge Schutzmasken erhalten Sie für den zweiten Coupon vom 16.02.2021 bis zum 15.04.2021. Je Abholung wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 2,00 Euro fällig.
Da die Versorgung der Kundinnen und Kunden in drei Wellen erfolgt, wird der Versand bis in den Februar hinein andauern. Diese Wellen gestalten sich wie folgt:
- Welle: Personen ab 75 Jahren
- Welle: Personen ab 70 Jahren und Jüngere mit Vorerkrankungen
- Welle: Personen ab 60 Jahren
Familie erleben: AOK unterstützt Eltern in der Corona-Pandemie sofort und unbürokratisch durch aufgestocktes Kinderkrankengeld
Die Regierungschef/innen des Bundes und der Länder haben in ihrer Konferenz am 5. Januar 2021 beschlossen, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 um 10 zusätzliche Tage pro Elternteil und Kind (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) aufgestockt werden soll. Familien mit mehreren Kindern erhalten pro Elternteil bis zu 45 Tage (Alleinerziehende bis zu 90 Tage).
Diese Leistung soll denjenigen Familien zu Gute kommen, bei denen eine Betreuung des Kindes unter 12 Jahren zu Hause erforderlich wird, weil die Schule, die Kita, die Kindertagespflegestelle oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Die gesetzlichen Regelungen treten rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft. Senden Sie uns bitte diesen Antrag ausgefüllt zu. Eine Bescheinigung oder ein Nachweis über die Schließung der Betreuungsstätte Ihres Kindes ist nicht erforderlich. Wir erledigen alles weitere für Sie.
Setzen Sie sich bei Bedarf telefonisch, per E-Mail oder über Ihr Online-KundenCenter (meine.aok.de) mit uns in Verbindung.
Hier finden sie allgemeine Informationen zum Kinderkrankengeld.
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