Kostenlose FFP2-Masken für ALG-II-Bezieher
Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten noch im Februar kostenfrei jeweils zehn FFP2-Masken.
Abholung bis 6. März
Die Betroffenen bekommen in wenigen Tagen ein Schreiben der Bundesregierung zugesandt, mit dem sie sich bis zum 6. März in ihrer Apotheke jeweils zehn FFP2-Masken ohne Zuzahlung abholen können. Sie müssen dafür nur das Informationsschreiben und den Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis zur Identifikation vorlegen.
Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
Grundlage für den Versand der Masken ist die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung, mit der der Bundesgesundheitsminister alle Kassen in Deutschland beauftragt hat, ihre Versicherten anzuschreiben. Von der AOK Bremen/Bremerhaven erhalten rund 43.000 Versicherte dieses Schreiben. Einen Anspruch haben ALG II-Leistungsbezieher sowie die Mitglieder in den sogenannten Bedarfsgemeinschaften.
Keine Altersbeschränkung
Die Verordnung sieht keine Altersbeschränkungen vor, deshalb werden auch Babys und Kleinkinder entsprechende Post erhalten. Die FFP2-Masken sind für Kinder zu groß, können aber von den erwachsenen Angehörigen genutzt werden.
FFP2-Masken oder OP-Masken sind Pflicht
Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Versicherte, die bereits durch die erste Gutscheinwelle für Personen ab 60 Jahren sowie für Risikogruppen mit 12 FFP2-Masken versorgt wurden. Bei dieser Aktion hatte die AOK Bremen/Bremerhaven im Januar bereits mehr als 96.000 Versicherte angeschrieben.
Hintergrund dieser Versorgung ist, dass seit dem 19. Januar keine selbstgenähten Behelfsmasken oder Tücher als Mund-Nasen-Schutz mehr erlaubt sind. Stattdessen müssen FFP2-Masken oder die günstigeren OP-Masken getragen werden.
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