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Blutzuckermessgerät

Ein Blutzuckermessgerät hilft Patienten mit Diabetes mellitus, die Blutzuckerwerte zu kontrollieren und ihre Insulinmenge zu dosieren. Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen dafür die Kosten.
Zur Blutzuckermessung wird ein Tropfen Blut aus dem Finger entnommen. Blutzuckermessgeräte unterstützen Diabetes-Patienten.© AOK

Inhalte im Überblick

    So funktioniert ein Blutzuckermessgerät

    Mit Blutzuckermessgeräten ermitteln Sie selbst die Glukosekonzentration im Blut. Über einen Teststreifen wird Blut in das Innere des Messgerätes gegeben und dort ausgewertet. Eine Selbstkontrolle ist vor allem für Patienten, die mit einer intensivierten Insulintherapie behandelt werden, wichtig. Die Selbstmessung zeigt, wie sich körperliche Bewegung und Essen auf den Blutzucker auswirken. Akute Abweichungen wie Über- oder Unterzuckerung können schnell erkannt und ihnen gegengesteuert werden. Eine gute Blutzuckereinstellung hält das Risiko für Folgeerkrankungen gering. 

    So erhalten Sie Ihr Blutzuckermessgerät zur Selbstmessung

    Der Arzt verordnet das Blutzuckermessgerät. Die Verordnung lösen Sie im Sanitätshaus oder in einer Apotheke Ihrer Wahl ein. Sie erhalten ein Messgerät, das von der AOK geprüft und genehmigt wurde. 

    Voraussetzungen für die Kostenerstattung

    Die AOK übernimmt die Kosten für ein Blutzuckermessgerät, wenn der behandelnde Arzt eine Verordnung aufgrund der Diagnose „Insulinbehandelte geschulte Diabetiker“ ausstellt.

    Gesetzliche Zuzahlung

    Ein Blutzuckermessgerät zählt zu den Hilfsmitteln. Versicherte ab 18 Jahren übernehmen dafür eine Zuzahlung. Sofern Sie von Zuzahlungen nicht befreit sind, beteiligen Sie sich deshalb mit 10 Prozent an den Kosten, mindestens jedoch mit 5, maximal mit 10 Euro. 

    Diese Kosten übernimmt die AOK

    Wählen Sie ein von der AOK genehmigtes Blutzuckermessgerät, dann entstehen bis auf die gesetzliche Zuzahlung keine weiteren Kosten für Sie. Lassen Sie sich vom Apotheker oder dem Mitarbeiter des Sanitätshauses beraten. Entscheiden Sie sich für ein teureres Gerät, müssen Sie die entsprechenden Mehrkosten selbst tragen. Blinden oder stark sehbehinderten Versicherten verordnet der Arzt spezielle Blutzuckermessgeräte mit Sprachfunktion.

    Real-Time-Messgeräte (rtCGM)

    Für gewöhnlich ist die Blutzuckermessung mit einem Stich in den Finger verbunden. Bei der kontinuierlichen Glukosemessung (engl.: Continuous Glucose Monitoring, CGM) ist das nicht erforderlich: Durch einen Sensor im Unterhautfettgewebe können Patienten den Glukosewert in Echtzeit („real-time“) messen. Lesen Sie mehr darüber.

    Aktualisiert: 19.05.2022

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