Fiebersäfte ohne Zuzahlung für AOK-versicherte Kinder
Die AOK übernimmt bei Fiebersäften für Kinder, die den Wirkstoff Ibuprofen oder Paracetamol enthalten, bis voraussichtlich März 2023 die anfallenden Mehrkosten. Damit möchte die AOK-Gemeinschaft ihre Versicherten wegen der aktuellen Lieferengpässe finanziell entlasten.

In einigen Regionen Deutschlands sind Fiebersäfte für Kinder derzeit nur eingeschränkt verfügbar. Das liegt unter anderem an der aktuell erhöhten Atemwegsinfektionsrate bei Kindern, die zu einer steigenden Nachfrage dieser Produkte geführt hat. Die AOK-Gemeinschaft möchte ihre Versicherten in dieser angespannten Situation nicht allein lassen. Deshalb übernimmt die AOK bei ärztlich verordneten Fiebersäften mit dem Wirkstoff Ibuprofen oder Paracetamol alle anfallenden Mehrkosten für ihre Versicherten.
Diese Sonderregelung gilt voraussichtlich bis einschließlich 31. März 2023.
Gesetzlich Versicherte zahlen für gewöhnlich dazu, wenn der Preis für ein ärztlich verordnetes Präparat, wie zum Beispiel Fiebersaft, über dem Festbetrag liegt, den die Krankenkasse regelmäßig übernimmt.
So einfach werden die Kosten für Sie übernommen
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Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitteilt, sei der Bedarf an Fiebersäften im Jahr 2022 „überproportional“ gestiegen. Die aktuellen Lieferengpässe hängen demnach unter anderem mit einer Verteilproblematik zusammen.
Fiebersäfte für Kinder sind Medikamente, die das Fieber kurzfristig senken und die Schmerzen lindern sollen. Es gibt sie in verschiedenen Geschmacksrichtungen, zum Beispiel Kirsche, Erdbeere oder Zitrone. Darum werden sie von Kindern lieber eingenommen als zum Beispiel Tabletten oder Zäpfchen.
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