Lassen Sie Ihr Kind regelmäßig untersuchen
Ob Ihr Kind sich altersgemäß entwickelt, stellt der Kinderarzt bei den regelmäßig stattfindenden Früherkennungsuntersuchungen fest. Diese sind auch als U-Untersuchungen bekannt.

Früherkennung im Grundschulalter
Bis zum 6. Geburtstag haben alle Kinder Anspruch auf die U-Untersuchungen U1 bis U9.
Im Rahmen des Kinder- und Jugendarztvertrages haben Sie die Möglichkeit, im Grundschulalter folgende zusätzliche U-Untersuchungen in Anspruch zu nehmen:
U10: Im Alter von 7 bis 8 Jahren. Der Arzt untersucht Ihr Kind und beurteilt gemeinsam mit Ihnen die Entwicklung z. B. im Bereich Bewegung und Verhalten.
U11: Im Alter von 9 bis 10 Jahren. Schwerpunkte sind das Erkennen von gesundheitsgefährdendem und die Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten, unter anderem durch Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung.
Bedingung für Kostenübernahme der U10 und U11 ist die Teilnahme am Kinder- und Jugendarztprogramm!
Das wird untersucht
Der Kinderarzt überprüft bei den Gesundheitsuntersuchungen die körperliche Entwicklung des Kindes, stellt fest, ob es gut hören und sehen kann, ob sein Gewicht im Normalbereich liegt und vieles mehr. Die Untersuchungsergebnisse trägt er in das Vorsorgeheft Ihres Kindes ein. Selbstverständlich übernimmt die AOK die Kosten für die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen.
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