Reha-Maßnahmen
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abwenden. Die AOK unterstützt Sie mit Angeboten im ambulanten und stationären Bereich. Eine Reha-Maßnahme kann erforderlich sein, wenn die ärztliche Behandlung einschließlich der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht.
Gesundheit wieder herstellen
Eine Rehabilitationsmaßnahme dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Krankheit. Wenn damit der Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglicht werden soll, kommt die Rentenversicherung für die Kosten auf. Eine Reha-Maßnahme – egal ob stationär oder ambulant – kann alle vier Jahre beantragt werden, sofern sie medizinisch notwendig ist. Aus dringenden medizinischen Gründen kann der Abstand zwischen zwei Reha-Maßnahmen auch geringer sein. Stationäre Reha-Maßnahmen werden dann erforderlich, wenn ambulante Behandlungen und Maßnahmen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind.
Reha-Maßnahme beantragen
So gehen Sie vor:
- Sie beraten sich mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Er prüft, ob die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind, und leitet bei einer medizinischen Notwendigkeit eine Reha-Maßnahme ein.
- Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen erhalten Sie bei der AOK oder bei Ihrer Rentenversicherung. Die AOK oder Ihr Arzt helfen Ihnen beim Ausfüllen.
- Die AOK oder die Rentenversicherung prüft Ihren Antrag und benachrichtigt Sie.
Kosten und Zuzahlungen bei Reha-Maßnahmen
Die Kosten für eine ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitation werden von Ihrer AOK oder von der Rentenversicherung übernommen.
Das zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu:
- Ambulante Rehabilitationsleistung: 10 Euro je Behandlungstag.
- Stationäre Rehabilitationsleistung: 10 Euro je Kalendertag. Ausnahme: Bei einer Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung ist die Zuzahlung zusammen auf insgesamt maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
- Medizinische Reha für Mutter-/Vater-Kind-Kuren: 10 Euro je Kalendertag.
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