Mutterschaftsgeld: finanzielle Entlastung für werdende Mütter
Frauen, die selbst als Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten von ihr während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld.

Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Schwangere und junge Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz. Damit erwerbstätigen Frauen dadurch kein finanzieller Nachteil entsteht, haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Die AOK zahlt Ihnen Mutterschaftsgeld, wenn Sie freiwillig oder pflichtversichertes Mitglied sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Weitere Voraussetzungen sind:
- Sie stehen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis.
- Ihr Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft zulässig gekündigt.
- Ihr Arbeitsverhältnis beginnt nach Anfang der Schutzfrist. Dann besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld erst mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, wenn Sie zu dem Zeitpunkt Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
So lange erhalten Sie Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt: sechs Wochen vor der Geburt, für den Entbindungstag selbst und die ersten acht Wochen nach der Geburt.
Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Ebenso wird die Zahlung des Mutterschaftsgeldes um vier Wochen verlängert, wenn beim Baby in den ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung ärztlich festgestellt und ein Antrag auf Verlängerung der Mutterschutzfrist bei der AOK gestellt wird.
Kommt Ihr Baby früher zur Welt als geplant, geht Ihnen dadurch kein Mutterschaftsgeld verloren. Denn bei einer Geburt vor dem errechneten Geburtstermin wird das Mutterschaftsgeld entsprechend länger gezahlt.
So viel Mutterschaftsgeld bekommen Sie
- Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte erhalten maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der AOK. Die Differenz zum Nettolohn zahlt Ihr Arbeitgeber.
- Selbstständige erhalten von der AOK Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Das sind 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
- Frauen, die während Ihrer Elternzeit ein weiteres Kind erwarten, zahlt die AOK maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss zum Nettogehalt.
- Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Üben Sie zusätzlich noch eine Tätigkeit aus, erhalten Sie daraus ebenfalls maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der AOK.
- Familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung beantragen das Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt. Sie erhalten einmalig bis zu 210 Euro.
Mutterschaftsgeld beantragen – Schritt für Schritt
Bescheinigung einreichen
Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Das sogenannte „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse ergänzen Sie bitte mit Ihren persönlichen Daten auf der Rückseite und schicken sie unterschrieben an die AOK.
Erste Zahlung
Mit Beginn des Mutterschutzes erhalten Sie die erste Abschlagszahlung von der AOK. Sie umfasst das Mutterschaftsgeld für die sechs Wochen vor der Geburt.
Geburtsdokumente einreichen
Wenn das Baby da ist, schicken Sie uns bitte die Geburtsurkunde (Ausführung für die Krankenkasse) im Original zu. Ist Ihr Kind als Frühchen zur Welt gekommen oder wurde eine Behinderung festgestellt, benötigen wir zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung im Original.
Zweite Zahlung
Nachdem alle notwendigen Unterlagen bei uns eingetroffen sind, erhalten Sie das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt.
Krankenversicherung in der Elternzeit
Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie grundsätzlich beitragsfrei bei der AOK versichert. Auch wenn Sie Elternzeit in Anspruch nehmen oder Elterngeld erhalten, brauchen Sie in der Regel keine Beiträge zahlen. Haben Sie darüber hinaus noch weitere Einnahmen, suchen Sie bitte das persönliche Gespräch mit Ihrer AOK vor Ort. Wir werden Ihnen bei allen Fragen helfen.
Krankenversicherungsschutz bei Bezug von Landeserziehungsgeld, Bayerisches Familiengeld
Zahlt Ihnen das ZBFS unmittelbar nach dem Mutterschafts- und Elterngeld Landeserziehungsgeld bzw. Bayerisches Familiengeld bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz weiterhin bei der AOK Bayern erhalten. Das Bayerische Familiengeld ist mit dem früheren Erziehungsgeld (seit 2007 Elterngeld) und auch mit dem Landeserziehungsgeld in Bayern weitgehend vergleichbar. Beide Leistungen sind ebenfalls wie das Mutterschafts- und Elterngeld für Sie beitragsfrei.
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