Corona-Pandemie: mehr Kinderkrankentage in 2021
Eltern erhalten auch in 2021 mehr Kinderkrankentage zur Betreuung ihres Kindes, dies gilt auch, wenn es pandemiebedingt zu Hause bleiben muss und Eltern deshalb nicht arbeiten können. Die AOK unterstützt sie mit Kinderkrankengeld.

Sonderregelung zum Kinderkrankengeld
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte wurde bereits in 2020 erweitert, um Eltern in der Corona-Pandemie zu entlasten. Die Bundesregierung hat nun beschlossen auch in 2021 mehr Kinderkrankentage zu verabschieden. Demnach erhalten:
- Elternpaare pro Elternteil und Kind zehn zusätzliche Tage (bisher zehn), also 20 Tage für 2021
- Alleinerziehende 20 zusätzliche Tage pro Kind (bisher 20), also 40 Tage für 2021
- Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 80 Tage beantragen.
- Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 90 Tage pro Elternpaar oder Alleinerziehendem.
Wer hat Anspruch?
Gesetzlich versicherte Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen Kinderkrankengeld, wenn
- es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.
- das Kind gesetzlich krankenversichert ist, das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung Hilfe benötigt.
Kinderkrankengeld wird nur gezahlt, wenn Sie wegen der Kinderbetreuung Ihrer Arbeit – auch im Homeoffice – nicht nachgehen können. Können Sie trotz der Kinderbetreuung im Homeoffice arbeiten, dann haben Sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Sie erhalten dann den regulären Arbeitslohn von Ihrem Arbeitgeber.
Kinderkrankengeld nicht nur bei Krankheit
Bisher hatten Eltern nur Kinderkrankengeld erhalten, wenn das Kind krank war. Mit der Neuregelung haben sie auch dann Anspruch, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss, weil
- Schulen oder Kitas geschlossen sind,
- das Kind in Quarantäne muss,
- die Präsenzpflicht aufgehoben ist,
- die Eltern dazu aufgefordert sind ihr Kind zu Hause zu betreuen.
PDF-Download
Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes
(PDF-Datei, 841 KB)
Wie bekomme ich Kinderkrankengeld?
Wenn Ihr Kind krank ist, reichen Sie bitte den sogenannten Kinderkrankenschein bei Ihrer AOK ein, den Sie als Eltern von Ihrem Kinderarzt erhalten. Muss Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden, können Sie die Leistung direkt bei Ihrer AOK beantragen.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Der Bundestag hat die Erweiterung der Kinderkrankentage am 14. Januar 2021 beschlossen. Am 18. Januar stimmte der Bundesrat ebenfalls dafür. Damit ist die Gesetzesänderung zum Kinderkrankengeld rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft getreten und gilt für das das gesamte Kalenderjahr 2021.