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Profitieren Sie von vielen Zusatzleistungen und einem ausgezeichneten Service.

Wechseln und Vorteile genießen. Ob Vorsorge, Sport oder Familiengesundheit – Die AOK Nordost bietet mehr für Sie. Und alles zu einem fairen Beitrag.
So wechseln Sie zu uns
Wer zahlt welche Beiträge?
Beschäftigte
Bei der AOK Nordost liegt der aktuelle Beitragssatz für die Krankenversicherung bei 14,6 Prozent und für den Zusatzbeitrag bei 1,9 Prozent. Der Arbeitgeber trägt jeweils 50 Prozent des Beitrages.Studierende
Bei der AOK Nordost können Studierende bis zum 25. Geburtstag kostenfrei über ein Elternteil familienversichert sein. Danach gelten die festen Beiträge für studentische Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der Krankenversicherung kommt der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse hinzu. Bei uns beträgt dieser 1,9 Prozent.Auszubildende
Liegt der Monatsverdienst unter 325 Euro, zahlt der Arbeitgeber die Beiträge komplett. Ansonsten gelten der aktuelle Beitragssatz der AOK Nordost von 14,6 Prozent und der Zusatzbeitrag von 1,9 Prozent, von denen der Ausbildungsbetrieb jeweils 50 Prozent zahlt.Selbstständige
Bei der AOK Nordost liegt der ermäßigte Beitragssatz bei 14,0 Prozent (ohne Krankengeld), der reguläre Beitragssatz bei 14,6 Prozent (mit Krankengeld ab siebter Woche) und der Zusatzbeitrag bei 1,9 Prozent. Sie können die Beiträge mit oder ohne Einkommensnachweise berechnen lassen.Weitere Informationen
Beitragssätze der AOK NordostMehr Informationen zu den Beitragssätzen dieser und weiterer Lebenssituationen finden Sie hier:
Häufig gestellte Fragen
Welche Kündigungsfristen gibt es beim Wechsel der Krankenkasse?
- Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Ein Beispiel: Bei einer Kündigung an einem Tag im Dezember wäre der 1. März der Start bei der neuen Krankenkasse.
- Es gilt eine 12-monatige Bindung an die neue Krankenkasse.
Welche Möglichkeiten der Sonderkündigung gibt es?
Bei einem Arbeitgeber-Wechsel kann die Krankenkasse sofort gewechselt werden. Auch die 12-monatige Bindung an die neue Krankenkasse entfällt. Dieses Wahlrecht gilt in den ersten 14 Tagen nach Beschäftigungsstart. Auch bei einem Wechsel des Versicherungsstatus (z. B. von Privat in Gesetzlich oder von Familienversicherung in eigene Krankenversicherung).
Kann ich von einer anderen regionalen AOK zur AOK Nordost wechseln?
Ja, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Sie wohnen, arbeiten oder studieren in Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern.
- Ihr Ehe- oder Lebenspartner ist bei der AOK Nordost versichert.
Gibt es Risiken beim Krankenkassen-Wechsel?
Der Wechsel kommt nur zustande, wenn die neue Krankenkasse den Wechsel auch schriftlich bestätigt hat. Das heißt, ein ausfallender Versicherungsschutz ist nicht möglich. Solange die alte Krankenkasse den Wechsel nicht bestätigt, bleibt man in der alten Versicherung.Muss der Arbeitgeber/ die Agentur für Arbeit informiert werden?
Die neue Krankenkasse bestätigt per elektronischen Meldeverfahren dem Arbeitgeber die neue Krankenkasse. Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber formlos übe den Wechsel. Bei Arbeitslosigkeit muss die Agentur für Arbeit informiert werden.Unter welchen Umständen muss die Krankenkasse gekündigt werden?
Beim Verlassen des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung muss gekündigt werden - beispielsweise bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung oder der Umzug ins Ausland.Was ist zu tun, wenn zum Zeitpunkt des notwendigen Arztbesuches die neue Gesundheitskarte noch nicht vorliegt?
Melden Sie sich vor einem Arztbesuch bei uns, sollten Sie noch keine Karte bekommen oder Ihre Karte verloren haben. Wir senden Ihnen eine Bescheinigung als vorläufigen Ersatz zu. Bitte legen Sie das Dokument bei Ihrem Arzt beziehungsweise Zahnarzt vor. Er kann dann mit uns abrechnen.Kann ich bei einem Arbeitgeberwechsel die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
- Bei einer neuen Anstellung haben versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Möglichkeit, sofort die Krankenkasse zu wechseln. Dieses Wahlrecht gilt in den ersten 14 Tagen nach Beschäftigungsstart.
- Die bisherige Krankenkasse muss nicht gekündigt werden. Die üblichen BIndungsfristen gelten ebenfalls nicht.
Sie haben noch Fragen?
Wir geben Ihnen gern eine unverbindliche Beratung zum Wechsel und unseren Leistungen.
Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 0800 2 655555 (Deutschlandweit kostenfrei).
Nutzen Sie auch gern unser Kontaktformular für einen Rückruf oder Beratung per E-Mail:
Vorteile sichern in jeder Lebenslage

Starke Leistungen und umfassender Service
- Das AOK Gesundheitskonto mit bis zu 500 Euro pro Jahr für Gesundheitskurse und zusätzliche Leistungen.
- Unser Service, der zum Arbeitsrhythmus passt mit hervorragendem Kundenservice - online, telefonisch und an unseren Beratungsstandorten ganz in Ihrer Nähe.
- Medizinische Telefonberatung durch Fachärzte und Apotheker an 365 Tagen im Jahr mit AOK-Clarimedis.

Stark versichert in der beruflichen Unabhängigkeit
- Wir bieten Ihnen Service, der zum Arbeitsrhythmus passt mit hervorragendem Kundenservice - online, telefonisch und an unseren Beratungsstandorten ganz in Ihrer Nähe.
- Alle medizinischen Infos und Beratung durch Fachärzte und Apotheker erhalten sie am Telefon an 365 Tagen im Jahr mit AOK-Clarimedis.
- Anpassung der Beträge je nach Einkommen, flexibel mit oder ohne Einkommensnachweis bzw. Krankengeld.

Umfassend versichert ab der Ausbildung
- Bis zu 935 Euro Prämien pro Jahr mit dem AOK-StarterBonus.
- Wir beraten Sie gerne persönlich mit der Beratung von Azubis für Azubis im AOK azubiextraservice
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