Pflege und die AOK 24

Verbesserte Arbeitsbedingungen in der Pflege
Durch die gesetzlichen Tariftreueregelungen wird jährlich das regional übliche Entlohnungsniveau der tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen ermittelt und ist spätestens im Folgejahr für alle Pflegeeinrichtungen verbindlich umzusetzen.
Die Veröffentlichung für das Jahr 2024 weist über alle Qualifikationsgruppen in der Pflege und Betreuung eine durchschnittliche Steigerung von 10,45 Prozent aus.
Damit wird die verantwortungsvolle Tätigkeit im Bereich der Pflege und Betreuung weiter gestärkt und steigert gleichzeitig die berufliche Attraktivität für junge Menschen.
In Verbindung mit weiteren gesundheitsfördernden Maßnahmen und der Ausprägung von Ausfallkonzepten und betrieblichen Springerpools trägt dies im Gesamtkontext dazu bei, zusätzliche Arbeitskräfte für die Pflege zu interessieren, ehemalige Fachkräfte zurückzugewinnen oder den zeitlichen Arbeitsumfang von Teilzeitkräften auszuweiten und damit die herausfordernde Situation der Pflege- und Betreuungskräfte zu stabilisieren.
Stärkung der Kurzzeitpflege
in Niedersachsen
Das bestehende Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen reicht in vielen Fällen nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf zu decken.
Zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege einigten sich die niedersächsischen Partner in der Pflegesatzkommission 2024 auf eine verbesserte Refinanzierung der besonderen Bedarfe in der Kurzzeitpflege.
Kurzzeitpflegegäste in gesundheitlichen Krisensituationen – wie auch nach einer Krankenhausbehandlung – weisen regelmäßig einen intensiven Unterstützungs- und Behandlungsbedarf mit erheblichem medizinischem, therapeutischem, pflegerischem und rehabilitativem Einsatz auf. Ebenso besteht mit anderen Leistungserbringenden wie Ärzten oder Therapeuten sowie den Angehörigen Abstimmungsbedarf.
Daher wurden in Niedersachsen – über die bundesweiten Rahmenbedingungen hinaus – diese besonderen Faktoren einer intensiveren Betreuung unmittelbar nach Krankenhausaufenthalten gewürdigt und zusätzlich ein erhöhter personeller Aufwand für die Pflegeeinrichtungen refinanziert.
Durch diese Attraktivitätssteigerung soll die Kurzzeitpflege entscheidend gestärkt werden, damit eine professionelle Versorgung sichergestellt wird. Dies gilt zum einen im Rahmen der Krankenhausnachsorge und zum anderen, wenn häusliche Pflege nicht oder nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden kann. Zudem soll sie Pflegebedürftige auf die Anschlussversorgung in der eigenen Häuslichkeit (bzw. auf die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit) oder in geeigneten Wohn- und Betreuungsformen oder gegebenenfalls auf die Aufnahme in eine Reha-Einrichtung vorbereiten.
Pflegeaußendienst
verstärkt Netzwerkarbeit
Mit der Neuorganisation der Geschäftsbereiche im Jahr 2023 wurde der Grundstein für eine personenzentrierte Beratung und damit für eine hohe Kundenzufriedenheit gelegt. In 9 Geschäftsbereichen Pflegeaußendienst betreuen unsere 157 Mitarbeitenden über 200.000 ambulant versorgte Versicherte. 2024 wurde auf dieser erfolgreichen Basis die Netzwerkarbeit mit Gesundheitspartnern intensiviert.
In der Wundversorgung ist es wichtig, interdisziplinär mit allen beteiligten Partnern eng zusammenzuarbeiten, um die Betroffenen beim Therapieziel der Behandlung bestmöglich zu unterstützen. Eine erfolgreiche Wundbehandlung ist eng an die Zusammenarbeit mit verschiedenen Beteiligten geknüpft.
Sind alle erforderlichen Ärzte und Ärztinnen in die Behandlung eingebunden? Müssen weitere Fachärzte hinzugezogen werden? Werden die individuellen Bedürfnisse unserer Versicherten in der Versorgung berücksichtigt? Passen die Wundauflagen zur Versorgung? Welchen Einfluss hat die Ernährung auf die Wundheilung?
Diese und weitere Fragen stehen bei jeder Versorgung einer Wunde im Mittelpunkt. Examinierte Pflegefachkräfte der AOK Niedersachsen helfen den Betroffenen durch eine enge Begleitung im Wundprozessmanagement. Ziel ist, Versicherte auf ihrem Weg zum Therapieziel bei der Wundbehandlung zu begleiten und als Ansprechpartner da zu sein. Dabei ist der Kontakt zu Leistungserbringenden, Arztpraxen und Pflegediensten erforderlich, um die Wundversorgung gegebenenfalls anzupassen.
Die AOK Niedersachsen steht den beteiligten Gesundheitspartnern als Ansprechpartner und Berater zur Seite. Hierfür wurde 2024 die Netzwerkarbeit im Pflegeaußendienst deutlich ausgebaut. Als Gastgeber nimmt sie in allen Regionen Niedersachsens verstärkt an Netzwerkterminen teil und initiiert Treffen mit Gesundheitspartnern. Wir zeigen damit unsere Stellung im Pflegewesen und zahlen sowohl auf die Zufriedenheit unserer Versicherten als auch auf die Zufriedenheit unserer Gesundheitspartner ein.
Unsere Pflegefachkräfte nehmen regelmäßig an sogenannten Wundzirkeln teil oder richten diese Veranstaltungen selbstständig aus. An einem Wundzirkel nehmen alle regional an der Wundversorgung beteiligten Akteure wie Ärzte, Ärztinnen, Fachärzte und -ärztinnen sowie Pflegedienste teil. Bei den Veranstaltungen werden regionale Lösungsstrategien, die aktuellen Weiterentwicklungen der Wundversorgung (z. B. neue Verbandstoffe) und die erforderliche Netzwerkarbeit besprochen. Ein wichtiger Punkt stellt hierbei die Vernetzung dar. Die beteiligten Partner wissen unser Fachwissen und unsere Qualifikation im Wundbereich zu schätzen und nehmen verstärkt aktiv Kontakt zu unserem Pflegeaußendienst auf, um einzelne Versorgungsfälle zu besprechen und zu planen.
Neben Veranstaltungen zum Thema Wundversorgung ist der Pflegeaußendienst an Netzwerkveranstaltungen, wie beispielsweise regionalen Pflegekonferenzen, Stammtischen „Pflege“ oder Messen, präsent und aktiv.
Wir zeigen damit: „Wir stärken die Pflege zu Hause.“
Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege in Niedersachsen
Im August 2023 vereinbarten das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, die niedersächsischen Wohlfahrtsverbände, die Verbände der privaten Anbieter, die Pflegekassen, die kommunalen Spitzenverbände und die Vertretungen der Pflegekräfte im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) ein umfangreiches Maßnahmenpaket zu den festgelegten Schwerpunkten Fachkräftegewinnung, pflegende An- und Zugehörige sowie Entbürokratisierung und Digitalisierung. Die Umsetzung des sogenannten 10-Punkte-Plans wird von dem regelmäßig tagenden KAP.Ni-Arbeitskreis begleitet. Zudem gibt es Arbeitsgruppen, an denen sich verschiedene KAP.Ni-Partnerinnen und -Partner beteiligen und die sich der Umsetzung einzelner Punkte widmen. Der letzte Bericht zeigt, dass mit der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen sehr viele Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Pflege angestoßen und zum Teil bereits vollständig umgesetzt worden sind.
So haben zum Beispiel die Partner der Selbstverwaltung in der niedersächsischen Pflegesatzkommission bereits Anfang 2024 eine Empfehlung beschlossen, die eine deutliche Vergütungsverbesserung der Kurzzeitpflege beinhaltet, sofern sich vollstationäre Pflegeeinrichtungen dafür entscheiden, Pflegeplätze für die Kurzzeitpflege bereitzuhalten. Die Kurzzeitpflege stellt eine professionelle stationäre Pflege sicher, wenn die häusliche Pflege nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann, beispielsweise in gesundheitlichen Krisensituationen Pflegebedürftiger. Sie ist damit zur Sicherstellung der ambulanten pflegerischen Versorgung in der Häuslichkeit unerlässlich.
Ein weiteres Beispiel ist das Projekt „Pflege.Kräfte.Stärken“ der AOK Niedersachsen, mit dem die Gesundheitsprävention und Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessert wurden. Von 2021 bis 2024 unterstützte dabei ein 30-köpfiges Fachteam niedersachsenweit Pflegeeinrichtungen mit Beratungen zu Betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention für Bewohnerinnen und Bewohner. Bis zu 70 Prozent der landesweit mehr als 3.674 Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste zeigten Interesse an diesen Präventionsangeboten.
Ab Sommer 2025 können in Niedersachsen Anträge für die Durchführung von Gemeinsamen Modellvorhaben nach § 123 SGB XI gestellt werden, mit denen Maßnahmen und Strukturen vor Ort und in den Quartieren entwickelt werden, Pflegebedürftige und Angehörige entlastet werden und der Zugang zu Hilfsangeboten verbessert wird.Auch die Einbindung des sozialen Umfelds, die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure vor Ort sowie die Einbindung Ehrenamtlicher stehen im Fokus. Das Land Niedersachsen hat in seinem Landeshaushalt 2025 Fördermittel zur Gegenfinanzierung der Gemeinsamen Modellvorhaben (§ 123 SGB XI) von 1,5 Millionen Euro eingestellt, sodass 2025 zusammen mit den Mitteln aus der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) 3 Millionen Euro für Niedersachsen bereitstehen. Das Förderprogramm ist auf vier Jahre angesetzt.
Das Land und die Pflegekassen stimmen derzeit das Förderverfahren ab.
Geschäftsbericht 24
Bleiben Sie stets informiert über die AOK Niedersachsen. Klicken Sie jetzt zurück zur Themenübersicht und scrollen Sie sich durch den Geschäftsbericht 24.