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Lass dich für deine Gesundheit belohnen

Erhalte bis zu 300 Euro Prämie pro Jahr für deinen gesunden Lebensstil

Mit dem AOK-AktivBonusTarif erhältst du eine Geldprämie, wenn du selten medizinische Leistungen in Anspruch nimmst, musst aber für manche Leistungen einen Selbstbehalt erbringen.

Attraktive Grundprämie

Abhängig vom Einkommen wird dir eine Grundprämie zwischen 80 und 200 Euro gutgeschrieben.

Vorsorgebonus

Bis zu 100 Euro pro Jahr für Vorsorgeuntersuchungen oder empfohlene Schutzimpfungen.

Teilnahmebonus

20 Euro pro Jahr für die Teilnahme am AOK-HausarztProgramm und/oder AOK-FacharztProgramm.

Überschaubares Risiko

Dein finanzielles Risiko aufgrund des Selbstbehalts ist für dich stets kalkulierbar. Bei ganzjähriger Teilnahme und nachgewiesenem Vorsorgebonus beträgt es je nach Tarifklasse zwischen 20 und 60 Euro im Jahr.

  • Wie funktioniert der AOK-AktivBonusTarif?

    Wer regelmäßig Vorsorgeangebote wahrnimmt und selten medizinische Leistungen benötigt, für den lohnt sich der Wahltarif AOK-AktivBonusTarif. Der aktive Einsatz wird von der AOK Baden-Württemberg mit attraktiven Geldprämien belohnt.

    Teilnehmende erhalten zum Start und dann zu Beginn eines jeden Kalenderjahres eine Grundprämie für das laufende Jahr. Die Prämie ist abhängig vom Bruttoeinkommen und wird am Jahresende den Selbstbehalten gegenübergestellt.

    Das Besondere am AOK-AktivBonusTarif: Jedes aktive gesundheitliche Engagement wird noch einmal extra belohnt.

  • Für wen ist der AOK-AktivBonusTarif geeignet?

    Der AOK-AktivBonusTarif ist für alle Versicherten der AOK Baden-Württemberg interessant, die gesundheitsbewusst leben und selten gesundheitliche Probleme haben (ausgewogene Ernährung, keine chronischen Erkrankungen).

    Weniger geeignet ist der Tarif, wenn regelmäßig Medikamente benötigt werden oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.
    Die Teilnahme ist nicht möglich, wenn die Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel wenn Arbeitslosengeld bezogen wird.

  • Selbstbehalt im AOK-AktivBonusTarif

    Teilnehmende am AOK-AktivBonusTarif verpflichten sich, einen pauschalen Selbstbehalt (also eine Eigenbeteiligung) zu erbringen – und zwar für

    • jeden Besuch bei Arzt oder Ärztin mit Arzneimittelverordnung und jeden Krankenhaustag.

    Der pauschale Selbstbehalt orientiert sich wie die Grundprämie am Bruttoeinkommen.

    Keine Eigenbeteiligung entfällt auf

    • alle Besuche bei Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, bei denen kein Rezept für Medikamente ausgestellt wird,
    • sonstige Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen und
    • alle Leistungen, die mitversicherte Familienangehörige in Anspruch nehmen.

    Der Einstieg ist zu jedem Monatsbeginn möglich. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

    Mit der Unterschrift erklärt man sich für mindestens drei Jahre bereit, am AOK-AktivBonusTarif teilzunehmen und bei der AOK Baden-Württemberg versichert zu bleiben. In besonderen Fällen – zum Beispiel wenn eine chronische Krankheit eintritt oder Arbeitslosengeld II bezogen wird – hat man ein Sonderkündigungsrecht.

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Digitales Power-Trio für deine Gesundheit

Unsere digitalen Services Meine AOK, AOK NAVIDA und das AOK-Bonusprogramm greifen ineinander, um dir beim Gesundbleiben bestmöglich zu helfen – und es dir so leicht wie möglich zu machen, dafür belohnt zu werden.

Zusatzbudget für besondere Leistungen

Mit dem AOK-Gesundheitskonto kannst du bis zu 300 € im Jahr für zusätzliche Leistungen wie Osteopathie, Reiseschutzmaßnahmen oder alternative Arzneimittel nutzen. Und während einer Schwangerschaft verdoppelt sich dein Budget. 

Das Wichtigste zum Wechsel

  • So einfach ist der Wechsel zur AOK

    Alle Personen ab 15 Jahren, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind, können ihre Krankenkasse selbst wählen. Dafür gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zur Bindungsfrist oder zu Abläufen: 

    • Wenn eine Mitgliedschaft endet, zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, kannst du sofort entscheiden, zu einer anderen Krankenkasse zu gehen 
    • Du musst nicht kündigen und auch keine Bindungsfrist einhalten
    • Wir kümmern uns um alles und setzen uns mit deiner bisherigen Krankenkasse in Verbindung
  • Bindungsfrist

    Die Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Die Frist gibt an, wie lange Versicherte mindestens bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen. Übt eine versicherte Person ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags aus, gilt die Bindungsfrist nicht.

  • Krankenkassenwechsel

    Ganz einfach funktioniert das Meldeverfahren beim Krankenkassenwechsel, wenn innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gewechselt wird: Die neue Krankenkasse informiert die bisherige Kasse über den bevorstehenden Krankenkassenwechsel. Eine Kündigung durch die versicherte Person bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht nötig.

  • Die AOK

    Der Krankenkassenwechsel zur AOK Baden-Württemberg ist eine gute Wahl für alle, die auf der Suche nach einer zuverlässigen und leistungsstarken Krankenversicherung sind. Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Mitgliedern nicht nur umfassenden Versicherungsschutz, sondern auch zahlreiche Serviceleistungen und Gesundheitsangebote.

    Ein Wechsel zur AOK Baden-Württemberg lohnt sich besonders für alle, die auf der Suche nach einer Krankenkasse sind, die sie bei der Gesundheitsvorsorge und -prävention unterstützt. Die AOK bietet ihren Mitgliedern zum Beispiel kostenlose Gesundheitskurse und Vorsorgeuntersuchungen an.

    Aber auch im Krankheitsfall ist die AOK Baden-Württemberg eine gute Wahl. Sie zahlt zuverlässig alle Leistungen, die im Versicherungsschutz enthalten sind, und unterstützt ihre Mitglieder bei der Suche nach geeigneten Behandlungsoptionen.

    Wer sich für einen Wechsel zur AOK Baden-Württemberg entscheidet, kann sich also sicher sein, im Krankheitsfall gut abgesichert zu sein und bei der Gesundheitsvorsorge unterstützt zu werden. Wer sich für einen Wechsel interessiert, kann sich auf der Website der AOK informieren und den Wechsel einfach online beantragen.

  • Krankenkassenbeiträge

    Für Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie nicht mehr als 73.800 Euro jährlich (monatlich 6.150 Euro, Werte für 2025) verdienen. Für sie gilt grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte dieses Beitrags. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Die AOK Baden-Württemberg hat ab 2025 einen Zusatzbeitrag von 2,6 %. Auch diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.

    Der Krankenkassenbeitrag wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn ermittelt. Damit ist die Höhe des tatsächlichen Krankenkassenbeitrags für jeden Arbeitnehmer individuell verschieden. Das gilt aber nur für monatliche Einnahmen bis maximal 5.512,50 Euro (2025), der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einnahmen darüber hinaus sind nicht beitragspflichtig.

    Weitere Infos zu Beiträgen

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