Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://www.aok.de/kp/rh/gesund-lernen ist mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.11.2020 erstellt. Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests: https://testen.bitv-test.de/index.php?a=dl&t=s.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.11.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit per E-Mail mitteilen: marketing@rh.aok.de
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
Geschäftsbereich Marketing
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Kasernenstraße 61
40213 Düsseldorf
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de