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Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen.

Bei uns ist mehr für Sie drin.

Ihr persönliches Gesundheitsbudget

Setzen Sie 500 Euro aus Ihrem AOK-Gesundheitsbudget für Mehrleistungen Ihrer Wahl ein. Osteopathische Behandlung, professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft, Impfungen und z. B. nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel? Sie entscheiden! Setzen Sie 500 Euro aus Ihrem AOK-Gesundheitsbudget für Mehrleistungen Ihrer Wahl ein. Osteopathische Behandlung, professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft, Impfungen und z. B. nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel? Sie entscheiden!

Investieren Sie in Ihr Wohlbefinden

  • Freie Auswahl

    Sie entscheiden, welche Mehrleistung Sie aus dem Gesundheitsbudget nutzen möchten.

  • Faire Kostenübernahme

    Wir erstatten Ihnen 80 % der Kosten für Mehrleistungen. Bei der professionellen Zahnreinigung sind es bis zu zwei Behandlungen im Kalenderjahr in Höhe von bis zu je 50 Euro.

  • Einfache Abwicklung

    Einfach Rechnung und ggf. Rezept online über „Meine AOK“, postalisch oder persönlich einreichen und wir überweisen das Geld auf Ihr Konto.

Noch nicht bei der AOK?

Jetzt wechseln und Ihr persönliches AOK-Gesundheitsbudget sichern!

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Ihr AOK-Gesundheitsbudget

Professionelle Zahnreinigung für saubere, gesunde Zähne

Strahlende Zähne sind nicht nur schön, sondern auch weniger anfällig für Karies und Parodontitis. Gönnen Sie sich deshalb zweimal pro Kalenderjahr eine professionelle Zahnreinigung. Wir übernehmen die Kosten für bis zu zwei Behandlungen im Kalenderjahr in Höhe von bis zu je 50 Euro.

Sie wollen noch mehr sparen? Dann nutzen Sie weitere Mehrleistungen im Rahmen Ihres 500 Euro-Gesundheitsbudgets.

Sanftes Heilen mit Osteopathie

Ob Rückenprobleme, Kopfschmerzen oder andere Beschwerden: Mit Dehn-, Massage- und Grifftechniken lösen Osteopathen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem. Wir unterstützen das sanfte Heilen und erstatten 80 % der Kosten für osteopathische Behandlungen.

Zu Ihrer Sicherheit gelten dabei folgende Voraussetzungen:

  • Der Osteopath hat einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO).
  • Ein Arzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, zum Beispiel auf einem Privatrezept. Kosten, die im Jahr 2019 entstanden sind, erstatten wir ausnahmsweise noch ohne diese ärztliche Bescheinigung. Ab 2020 ist für die Kostenerstattung eine ärztliche Verordnung erforderlich, wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird.

Rundum-Komfort für werdende Mütter

Für viele Mehrleistungen rund um Schwangerschaft und Geburt übernehmen wir 80 % der entstandenen Kosten.

Rufbereitschaft für zugelassene Hebammen
Sie können mit Ihrer Hebamme eine 24-stündige Erreichbarkeit sowie die sofortige Bereitschaft zur Geburtshilfe vereinbaren.

Partner-Geburtsvorbereitungskurse
Nehmen Sie den bei einer AOK versicherten Vater/Partner oder Ihre bei einer AOK versicherte Partnerin mit zum Geburtsvorbereitungskurs, damit Sie sich gemeinsam auf das große Ereignis vorbereiten können.

Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Schwangere
Damit Sie sich rundum wohlfühlen, können Sie sich Medikamente mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate (keine Nahrungsergänzungsmittel) vom Vertragsarzt per Privatrezept verschreiben lassen.

Erweiterte Schwangerschaft- oder Mutterschaftsleistungen
Nutzen Sie spezielle zusätzliche Leistungen, u.a. B-Streptokokken-Test, Feststellung Antikörper gegen Windpocken/Ringelröteln, Toxoplasmose- und Zytomegalie-Test. Außerdem: Die Mit-Unterbringung einer bei einer AOK versicherten Begleitperson im Familienzimmer der stationären Einrichtung.

Perfekter Schutz - nicht nur auf Reisen

Weltenbummler starten mit uns unbeschwert in den Urlaub. Ob gegen Gelbfieber, Malaria oder Hepatitis A/B: Empfohlene Reiseimpfungen erstatten wir im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets zu 80 %.

Heilung durch Alternative Arzneimittel

Ihr jährliches Gesundheitsbudget von 500 Euro können Sie auch für Alternative Arzneimittel verwenden. Wir übernehmen für Sie 80 % der Kosten im Kalenderjahr für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Arzt auf Privatrezept verordnet und aus der Apotheke bezogen werden und nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.

Weitere Vorteile der AOK NORDWEST

Günstiger Beitragssatz

Der günstige Zusatzbeitrag von 1,3 % trägt zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis bei.

Über 3000 Gesundheitskurse

Ein vielseitiges und für Mitglieder kostenloses Kursangebot hilft Ihnen, sich rundum wohl zu fühlen.

Alle Vorteile im Überblick

24 h Erreichbarkeit und medizinische Beratung am Telefon

Sie erreichen uns Tag und Nacht über unsere kostenfreie Hotline – und natürlich per E-Mail. Telefonische Beratung durch ein Fachärzte-Team erhalten Sie ebenfalls rund um die Uhr.

Unsere Auszeichnungen sind Ihre Vorteile

Krankenkasseninfo.de

Erfahren Sie mehr über den ausgezeichneten Service der AOK NORDWEST.

YoungBrandAwards

1. Platz in der Kategorie „Beliebteste Krankenkasse“

Ganz einfach.

So funktioniert das AOK-Gesundheitsbudget.

1. Auswählen

Sie wählen aus den aufgeführten, gesunden Mehrleistungen die aus, die am besten zu Ihnen passen – z. B. die professionelle Zahnreinigung.

2. Einreichen

Ihre bezahlten Rechnungen und ggf. das Rezept reichen Sie einfach über das Online-ServiceCenter, über die App „Meine AOK“, per Post (Anschrift: 58079 Hagen) oder persönlich im Kundencenter ein.

zur App „Meine AOK“

3. Geld zurück

Sie können sich freuen. Wir erstatten Ihnen bis maximal 500 Euro pro Kalenderjahr – und das natürlich schnell.

Bereits Mitglied?

Jetzt AOK NORDWEST empfehlen und Prämie sichern.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich eine Leistung im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets abrechnen?

  • Einfach Rechnung und ggf. Rezept online über „Meine AOK“, postalisch oder persönlich einreichen und wir überweisen das Geld auf Ihr Konto.

Welche Leistungen sind Bestandteil des AOK-Gesundheitsbudgets?

  • Osteopathische Behandlung, professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft, (Reise-)Schutzimpfungen und z. B. nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel (siehe folgende Fragen)

Osteopathische Behandlungen – was wird erstattet?

    • Untersuchungen und Behandlungen zum Beispiel durch anerkannte Osteopathen
    • 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro

    Zu Ihrer Sicherheit gelten dabei folgende Voraussetzungen:

    • Ein Arzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel auf einem Privatrezept. In 2019 erstatten wir die Kosten ausnahmsweise auch noch ohne ärztliche Bescheinigung, empfehlen diese aber.
    • Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen.

Professionelle Zahnreinigung – was wird erstattet?

    • Zahnreinigung beim Zahnarzt durch ausgebildetes Fachpersonal
    • 2 x im Kalenderjahr bis zu 50 Euro

Schutzimpfungen– was wird erstattet?

    • Empfohlene Reiseschutzimpfungen, zum Beispiel gegen Hepatitis A und B, FSME oder Gelbfieber
    • 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro

Extra-Leistungen für Schwangere – was wird erstattet?

    • 24-Stunden-Rufbereitschaft durch eine zugelassene Hebamme
    • Partner-Geburtsvorbereitungskurs für den bei einer AOK versicherten werdenden Vater oder Partner/in
    • Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Schwangere mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium als Mono- und Kombinationspräparate (keine Nahrungsergänzungsmittel), die von einem Vertragsarzt per Privatrezept verordnet wurden
    • B-Streptokokken-Test, Feststellung der Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken, Produkte für einen pH-Wert-Selbsttest, Zytomegalie- und Toxoplasmose-Test
    • Unterbringung einer AOK-versicherten Begleitperson im Familienzimmer des Krankenhauses
    • 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr

Alternative Arzneimittel – was wird erstattet?

    • Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wurden.
    • 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr

Wie lange dauert es, bis ich das Geld für meine eingereichten Leistungen erhalte?

  • Nach Einreichung Ihrer Rechnung und Ihres Rezepts erfolgt die Überweisung binnen weniger Arbeitstage auf Ihr Konto.

Warum werden die Leistungen nicht direkt über meine elektronische Gesundheitskarte abgerechnet?

  • Mit dem AOK-Gesundheitsbudget bekommen Sie Mehrleistungen, die über die normalen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Deswegen werden diese separat erstattet.

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Wechsel zur AOK NORDWEST erfüllen?

  • Mindestens eine dieser Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    • Sie wohnen in Westfalen-Lippe oder Schleswig-Holstein
    • Sie arbeiten oder studieren in Westfalen-Lippe oder Schleswig-Holstein
    • Ihr Ehe- oder Lebenspartner (nach dem LPartG) ist bei der AOK NORDWEST versichert
    • Die AOK NORDWEST war Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse

Legen Sie los

Wenn Sie noch Fragen zu Details haben,
dann rufen Sie uns an.

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