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AOK – Die Gesundheitskasse
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                      Fit durchs Studium mit der AOK Nordost

                      Unsere Krankenversicherung für Studierende

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                      Unsere Vorteile für Sie

                      Bonus bis zu 935 € pro Jahr

                      Bis zu 935 € Prämien pro Jahr mit dem AOK-StarterBonus.

                      Immer online erreichbar

                      Das Online-­Portal mit App „Meine AOK“ als direkter Kon­takt zu uns – rund um die Uhr.

                      Persönliche Beratung

                      Beratung durch Fachärzte und Apotheker an 365 Tagen im Jahr mit AOK-Clarimedis.

                      Ihre Gesundheit in besten Händen

                      Auf diese Auszeichnungen können Sie vertrauen. Auf diese Auszeichnungen können Sie vertrauen.
                      Hervorragender Service

                      Die AOK Nordost wurde mit der Bestnote „Hervorragender Service“ ausgezeichnet. Das Deutsche Finanz-Service Institut verglich 70 gesetzliche Krankenkassen.

                      Hervorragende Gesundheitsförderung

                      Die AOK Nordost wurde mit der Bestnote „Hervorragende Gesundheitsförderung“ ausgezeichnet. Das Deutsche Finanz-Service Institut vergleich 70 gesetzliche Krankenkassen.

                      Von Ärzten empfohlen

                      Die AOK Nordost ist beliebt bei Ärzten. Das Deutsche Finanz-Service Institut führte hierzu eine Umfrage zur Zufriedenheit und Weiterempfehlung bei 14.100 Ärzten und Zahnärzten durch.

                      Krankenkassen-Beitrag als Studierender

                      Bei der AOK Nordost können Studenten bis zum 25. Geburtstag kostenfrei über ein Elternteil familienversichert sein. Danach gelten die festen Beiträge für studentische Kranken- (88,12 Euro/Monat) und Pflegeversicherung/Singles (22,94 Euro/Monat). Für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr beträgt die Pflegeversicherungsbeitrag monatlich 24,82 Euro.


                      Noch offene Fragen? Unverbindlich beraten lassen über unser Beratungsformular >>

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                      FAQ's

                      1. Benötige ich als Student eine Krankenversicherung?

                      • Für die Einschreibung an einer Hochschule müssen Sie eine Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorlegen. Es gibt allerdings viele unterschiedliche Varianten als Student krankenversichert zu sein:

                        • über die Familienversicherung eines Elternteils oder eines Ehepartners in einer gesetzlichen Krankenkasse
                        • über eine private Krankenversicherung
                        • über die studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
                        • über eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende bei einer gesetzlichen Krankenkasse

                      2. Kann ich während des Studiums die Krankenkasse wechseln?

                      • Ein Wechsel der Krankenkasse ist jederzeit möglich, jedoch müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

                        • Sie sind studentisch oder freiwillig gesetzlich krankenversichert.
                        • Sie haben die 18-monatige Bindungsfrist nach Eintritt in eine Krankenversicherung eingehalten.
                        • Haben Sie einen Wahltarif bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen, dann können andere Kündigungsfristen gelten.

                         

                        Wichtig: Wenn Sie kostenfrei familienversichert sind, können Sie nicht wechseln, außer Sie wechseln in die Krankenversicherung des anderen Elternteils.

                      3. Welche Regeln gelten für ein duales Studium?

                      • Dualstudenten werden sozialversicherungsrechtlich wie Azubis behandelt. Daher sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Der Beitrag wird prozentual vom Gehalt oder Stipendium berechnet, dies gilt in der Praxis- und Studienphase.

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