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AOK – Die Gesundheitskasse
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AOK Nordost
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                      Beste Gesundheitsversorgung für Familien

                      Egal, ob für Ihre Kinder oder Sie als Eltern: Wir sind für Sie da.

                      Jetzt AOK-Mitglied werden.­

                      Einfach, direkt, online.

                      Zur Mitgliedschaftserklärung

                      Zur Beratung für Interessenten

                      Unsere Vorteile für Ihre Familie

                      AOK-Kinderbonus

                      Im AOK-Kinderbonus bis zu 1.250 € für Vor­sorge und Bewegung Ihres Kindes.

                      Unterstützung schon in der Schwangerschaft

                      Unterstützung in der Schwanger­schaft mit dem Programm „Baby on Time“ und unserer Schwanger­schafts-App.

                      Leistungen für die ganze Familie

                      Erweiterte Vorsorge für Kinder mit AOK-Junior und 500 € Zuschuss für Vorsorge- und Gesundheits­leistungen im AOK-­Gesundheitskonto.

                      Ihre Gesundheit in besten Händen

                      Auf diese Auszeichnungen können Sie vertrauen. Auf diese Auszeichnungen können Sie vertrauen.
                      Hervorragende Gesundheitsförderung

                      Die AOK Nordost wurde mit der Bestnote „Hervorragende Gesundheitsförderung“ ausgezeichnet. Das Deutsche Finanz-Service Institut vergleich 70 gesetzliche Krankenkassen.

                      Hervorragender Service

                      Die AOK Nordost wurde mit der Bestnote „Hervorragender Service“ ausgezeichnet. Das Deutsche Finanz-Service Institut verglich 70 gesetzliche Krankenkassen.

                      Von Ärzten empfohlen

                      Die AOK Nordost ist beliebt bei Ärzten. Das Deutsche Finanz-Service Institut führte hierzu eine Umfrage zur Zufriedenheit und Weiterempfehlung bei 14.100 Ärzten und Zahnärzten durch.

                      In 2 einfachen Schritten zu uns wechseln

                      Füllen Sie unseren Online-Mitgliedschaftsantrag aus und geben Ihre Familienmitglieder im Familienfragebogen an. Die Kündigung Ihrer aktuellen Krankenkasse übernehmen wir. Füllen Sie unseren Online-Mitgliedschaftsantrag aus und geben Ihre Familienmitglieder im Familienfragebogen an. Die Kündigung Ihrer aktuellen Krankenkasse übernehmen wir.

                      1. Mitgliedschafts­antrag online ausfüllen

                      • Die Mitgliedschaftserklärung füllen Sie einfach online aus. Sie werden Schritt für Schritt durch das Formular geleitet. Unter anderem wird der Wunsch nach einer Familienversicherung abgefragt. Setzen Sie das Häkchen entsprechend. Wenn Sie möchten, können Sie jetzt bereits den Familienfragebogen ausfüllen und hochladen (siehe Schritt 2). Oder Sie fahren fort und reichen den Bogen später nach.


                        Zum Online-Antrag


                        Sie sind bereits bei uns versichert und möchten ein Familienmitglied mitversichern? Dann nutzen Sie direkt den Familienfragebogen aus Schritt 2 und senden uns diesen zu.

                      2. Familienfragebogen ausfüllen

                      • Laden Sie den notwendigen Familienfragebogen und die dazugehörige Nachweise an der entsprechenden Stelle im Online-Antrag hoch. Schließen Sie den Online-Antrag anschließend ab. Wir kümmern uns um den Rest.


                        Zum Familienfragebogen 

                      Wir beraten Sie gern!

                      Für eine unverbindliche Beratung zum Krankenkassen-Wechsel füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus. Ihre Daten werden ausschließlich für diesen Beratungswunsch genutzt. Für eine unverbindliche Beratung zum Krankenkassen-Wechsel füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus. Ihre Daten werden ausschließlich für diesen Beratungswunsch genutzt.
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                      Bitte nutzen Sie für Fragen zu Ihrer bestehenden Mitgliedschaft unser allgemeines Kontaktformular.

                      Rückruf spätestens am folgenden Tag – von Montag bis Freitag – zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.

                      Ausgenommen sind Heiligabend, Silvester und gesetzliche Feiertage in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

                      Datenschutz

                      Datenschutzhinweis

                      Wir benötigen für die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige persönliche Angaben. Die E-Mail-Adresse benötigen wir im Fall des Rückrufwunsches, damit wir Sie bei Nichterreichen per E-Mail darüber informieren und mit Ihnen ggf. einen Termin ausmachen können. Ihre Daten werden verschlüsselt und gesichert an uns übermittelt. Wir verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich zu dem von Ihnen gewünschten Zweck bzw. für die Bearbeitung Ihrer Anfrage.

                      Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Ihr Einverständnis können Sie ohne für Sie nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dies berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung

                      Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter Datenschutzrechte.

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                      FAQ's

                      1. Welche Angehörigen kann ich beitragsfrei mitversichern?

                      • Sie können als AOK Nordost-Versicherte/r folgende Angehörige beitragsfrei mitversichern:

                        • Ihren Ehepartner oder Ihren Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
                        • leibliche und adoptierte Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze
                        • Kinder familienversicherter Kinder
                        • Stiefkinder und Enkel, für deren Lebensunterhalt überwiegend Sie als Mitglied sorgen
                        • Pflegekinder

                      2. Welche Altersgrenzen gibt es für Kinder in der Familienversicherung?

                      • Kinder können bis zu ihrem 18. Geburtstag familienversichert sein bzw. bis zu ihrem 23. Geburtstag, wenn sie noch nicht berufstätig sind. Eine Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag ist möglich, wenn das Kind:

                        • noch zur Schule geht
                        • eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt macht
                        • ein Studium absolviert
                        • ohne Arbeitsentgelt ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland macht

                      3. Mein Ehepartner ist privat versichert. Kann ich mein Kind trotzdem bei der AOK familienversichern?

                      • Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner privat versichert ist, können Sie gemeinsame Kinder nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nur dann beitragsfrei familienversichern, wenn:

                        • Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin nicht mehr als 5.062,50 € regelmäßiges Einkommen im Monat hat und
                        • Ihr eigenes Einkommen höher ist als das Ihres Ehe- oder Lebenspartners

                      4. Gibt es Einkommensgrenzen für die Familienversicherung?

                      • Ja, wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2018 regelmäßig ein monatliches Einkommen von mehr als 445 € oder - bei geringfügig Beschäftigten - mehr als 450 € hat, ist keine Familienversicherung möglich.

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