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Unterstützung in der Schwangerschaft mit dem Programm „Baby on Time“ und unserer Schwangerschafts-App.

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Ihre Gesundheit in besten Händen

Die AOK Nordost wurde mit der Bestnote „Hervorragende Gesundheitsförderung“ ausgezeichnet. Das Deutsche Finanz-Service Institut vergleich 70 gesetzliche Krankenkassen.

Die AOK Nordost wurde mit der Bestnote „Hervorragender Service“ ausgezeichnet. Das Deutsche Finanz-Service Institut verglich 70 gesetzliche Krankenkassen.

Die AOK Nordost ist beliebt bei Ärzten. Das Deutsche Finanz-Service Institut führte hierzu eine Umfrage zur Zufriedenheit und Weiterempfehlung bei 14.100 Ärzten und Zahnärzten durch.
In 2 einfachen Schritten zu uns wechseln

1. Mitgliedschaftsantrag online ausfüllen
Die Mitgliedschaftserklärung füllen Sie einfach online aus. Sie werden Schritt für Schritt durch das Formular geleitet. Unter anderem wird der Wunsch nach einer Familienversicherung abgefragt. Setzen Sie das Häkchen entsprechend. Wenn Sie möchten, können Sie jetzt bereits den Familienfragebogen ausfüllen und hochladen (siehe Schritt 2). Oder Sie fahren fort und reichen den Bogen später nach.
Sie sind bereits bei uns versichert und möchten ein Familienmitglied mitversichern? Dann nutzen Sie direkt den Familienfragebogen aus Schritt 2 und senden uns diesen zu.
2. Familienfragebogen ausfüllen
Laden Sie den notwendigen Familienfragebogen und die dazugehörige Nachweise an der entsprechenden Stelle im Online-Antrag hoch. Schließen Sie den Online-Antrag anschließend ab. Wir kümmern uns um den Rest.
Wir beraten Sie gern!
FAQ's
1. Welche Angehörigen kann ich beitragsfrei mitversichern?
Sie können als AOK Nordost-Versicherte/r folgende Angehörige beitragsfrei mitversichern:
- Ihren Ehepartner oder Ihren Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- leibliche und adoptierte Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze
- Kinder familienversicherter Kinder
- Stiefkinder und Enkel, für deren Lebensunterhalt überwiegend Sie als Mitglied sorgen
- Pflegekinder
2. Welche Altersgrenzen gibt es für Kinder in der Familienversicherung?
Kinder können bis zu ihrem 18. Geburtstag familienversichert sein bzw. bis zu ihrem 23. Geburtstag, wenn sie noch nicht berufstätig sind. Eine Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag ist möglich, wenn das Kind:
- noch zur Schule geht
- eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt macht
- ein Studium absolviert
- ohne Arbeitsentgelt ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland macht
3. Mein Ehepartner ist privat versichert. Kann ich mein Kind trotzdem bei der AOK familienversichern?
Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner privat versichert ist, können Sie gemeinsame Kinder nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nur dann beitragsfrei familienversichern, wenn:
- Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin nicht mehr als 5.062,50 € regelmäßiges Einkommen im Monat hat und
- Ihr eigenes Einkommen höher ist als das Ihres Ehe- oder Lebenspartners
4. Gibt es Einkommensgrenzen für die Familienversicherung?
Ja, wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2018 regelmäßig ein monatliches Einkommen von mehr als 445 € oder - bei geringfügig Beschäftigten - mehr als 450 € hat, ist keine Familienversicherung möglich.