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Eine Hebamme hilft rund um Schwangerschaft und Geburt

Als werdende Mutter haben Sie Anspruch darauf, von einer Hebamme betreut zu werden. Sie unterstützt Sie in der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Wochen danach. Die Kosten dafür übernimmt die AOK.
Eine Hebamme tastet den Bauch einer schwangeren Frau ab. Hebammen betreuen Mütter vor, während und nach der Geburt.© AOK

Inhalte im Überblick

    Die Aufgaben einer Hebamme vor und während der Geburt

    Eine Hebamme leistet wertvolle Unterstützung während Schwangerschaft und Geburt. Zudem sind Hebammen kompetente Ansprechpartner für alle Fragen, die Schwangere in dieser spannenden Zeit bewegen. Das alles kann Ihre Hebamme für Sie tun:

    • Die Hebamme gibt Tipps zur gesunden Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit.
    • Ob Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt – sie berät Sie bei der Entscheidung, wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten.
    • Sie bietet Geburtsvorbereitungskurse (eventuell sogar in der eigenen Hebammenpraxis) an, die Ihnen Sicherheit geben sollen und Ihnen helfen, bei der Geburt entspannter zu bleiben. 
    • Sie betreut Sie während des gesamten Geburtsprozesses – ganz gleich, ob Sie in der Klinik, zu Hause, in der Hebammenpraxis oder im Geburtshaus entbinden.

    Hebammen können außerdem während der Schwangerschaft fast jede Vorsorgeuntersuchung durchführen. Dazu gehören: Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker, Kontrolle des Standes der Gebärmutter, Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes, Kontrolle der kindlichen Herztöne sowie die Dokumentation im Mutterpass. Ausgenommen sind Ultraschall-Untersuchungen. Sie dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden.

    Hebamme in Rufbereitschaft

    Die Hebammen-Rufbereitschaft gibt werdenden Müttern Sicherheit. Denn die Hebamme Ihres Vertrauens steht Ihnen in den letzten Schwangerschaftswochen jederzeit zur Verfügung und begleitet die Geburt.

    In der Regel gilt die Erreichbarkeit für die letzten drei Wochen vor und bis zu zwei Wochen nach dem berechneten Entbindungstermin. Allerdings unterstützen einige AOKs einen längeren Zeitraum. Unter welchen Bedingungen Ihre AOK die Kosten für die Rufbereitschaft übernimmt, erfahren Sie im Abschnitt zur Kostenübernahme.

    Die Hebammen-Rufbereitschaft können Sie in Anspruch nehmen

    • bei Hausgeburten,
    • bei Entbindungen im Geburtshaus und
    • bei Entbindungen im Krankenhaus.

    Nach der Geburt: Auch jetzt ist Ihre Hebamme für Sie da

    Ihre Hebamme kann Sie bis zu einem Zeitraum von zwölf Wochen nach der Geburt unterstützen. Diese Zeit wird auch Wochenbett genannt. Dafür übernimmt die AOK ebenfalls die Kosten. In besonderen Fällen ist die Hebamme auch länger für Sie da, zum Beispiel nach einer Frühgeburt. Bei Ernährungsproblemen ist die Beratung bis zu neun Monate nach der Geburt möglich, bei Stillproblemen bis zum Ende der Abstillphase.

    • Auf Wunsch besucht die Hebamme Sie im Krankenhaus (gilt nur für Beleghebammen) und zu Hause. Sie kontrolliert die Wundheilung nach einem Dammschnitt oder einem Kaiserschnitt und informiert zur Rückbildungsgymnastik.
    • Sie beobachtet die körperliche Entwicklung des Babys und verfolgt die Abheilung des Nabels.
    • Sie erklärt, welche Prophylaxe- und Vorsorgeuntersuchungen für das Kind anstehen.
    • Am dritten Lebenstag kann sie Blut aus der Ferse des Kindes entnehmen, um zu klären, ob das Neugeborene eventuell unter einer Stoffwechselstörung leidet.
    • Sie berät zum Thema Stillen und gibt Hilfestellung beim Baden und Wickeln des Babys.
    • Ihre Hebamme dient auch als wichtiger Ansprechpartner rund um psychosoziale Fragen. Sie spricht mit Ihnen über die Geburt und Ihre ersten Erfahrungen mit dem Kind.

    Passende Apps der AOK

    App „AOK Schwanger“

    Die richtige Hebamme finden

    Schwangere sollten sich rechtzeitig eine Hebamme suchen. Für die Betreuung in der Schwangerschaft können Sie eine freiberufliche Hebamme wählen, die in Ihrer Nähe praktiziert – viele haben eine eigene Hebammenpraxis. Eine Liste mit Namen und Adressen erhalten Sie in vielen Arztpraxen, Apotheken, beim Bürgerservice Ihrer Gemeinde, online im AOK-Gesundheitsnavigator oder auf der Seite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

    Wenn Sie sich für Hebammenhilfe interessieren, sollten Sie sich schon frühzeitig in der Schwangerschaft bei einer Hebamme melden. Was für Ihre Wahl wichtig ist: Einige Hebammen bieten nur Vor- und Nachsorgemaßnahmen an, andere alle Leistungen rund um die Geburt.

    • Geburt in einer Klinik

      Bei der Geburt in einer Klinik betreut Sie eine dort arbeitende Hebamme. Diese Dienst-Beleghebammen sind in einem Dienst- oder Schichtsystem oder im Bereitschaftsdienst im Krankenhaus freiberuflich tätig. Manche Kliniken bieten auch die Möglichkeit der Versorgung durch eine sogenannte Begleit-Beleghebamme Ihrer Wahl an. Begleit-Beleghebammen sind in einem oder mehreren Krankenhäusern freiberuflich tätig.

      Sie betreuen schon im Vorfeld der Geburt die Schwangere außerhalb der Klinik und begleiten die Geburt im Krankenhaus persönlich.

    • Ambulante Entbindung im Krankenhaus

      Bei einer ambulanten Entbindung im Krankenhaus können Sie wenige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause gehen. Die Hebamme betreut Sie dann dort weiter.

    • Entbindung in einem Geburtshaus

      Entscheiden Sie sich für die Entbindung in einem Geburtshaus, werden Sie von einem Team aus Hebammen betreut. Das kann von Geburtshaus zu Geburtshaus unterschiedlich sein. In den meisten Fällen handelt es sich aber um die Hebamme, die Sie auch in der Schwangerschaft betreut.

    • Hebamme bei der Hausgeburt

      Bei einer Hausgeburt begleitet Sie die von Ihnen ausgesuchte Hebamme aus der Vorbereitungszeit. Eine zweite Hebamme kann bei Bedarf zur Unterstützung dazukommen.

    Zahlt meine AOK für die Hebammen-Rufbereitschaft?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die Kostenübernahme der Hebammen-Rufbereitschaft sowie weitere Leistungen zur Betreuung durch eine Hebamme bei Ihrer AOK anzeigen.
    Aktualisiert: 11.01.2024

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