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Institutionskennzeichen

Das Institutionskennzeichen (IK) gemäß § 293 SGB V ist ein eindeutiges Merkmal zur Identifizierung des Leistungserbringers gegenüber Trägern der Sozialversicherung. Jeder Leistungserbringer benötigt zwingend für jede Betriebsstätte ein Institutionskennzeichen.

Arzt arbeitet am Schreibtisch mit Computer (Symbolbild)
iStock.com/NanoStockk

Merkblatt über die Vergabe von IK

Das „Merkblatt über die Vergabe von Institutionskennzeichen und die Verwendung der gespeicherten Daten“ gibt Antworten zu Fragen wie:

  • Wer kann ein Institutionskennzeichen beantragen?
  • Welche Daten werden gespeichert?
  • Wer ist die ARGE IK?

Anträge und Änderungen zu Institutionskennzeichen müssen an nachfolgende Adresse gesandt werden:

ARGE·IK
Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin

Tel.: 030 13001-1340
(Mo - Fr: 9:30 bis 11:30 Uhr, Mo - Do: 13.00 - 15.00 Uhr)

Fax:  030 13001-1350

E-Mail: info@arge-ik.de

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