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Wirkstoffvereinbarung vom 01.01.2020 in der Fassung des 5. Nachtrags
Die Wirkstoffvereinbarung wurde erstmalig 2014 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) und den Verbänden der Krankenkassen Bayern verhandelt und löste damit die Richtgrößenprüfung ab. Die Wirkstoffvereinbarung sorgt für Transparenz und Gerechtigkeit bei der Arzneiverordnung.
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