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Prüfungsthemen der Einzelfallprüfung Arzneimittel

Weitere Informationen

Die Krankenkassen haben die Pflicht, die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen (§106 SGB V und § 12 SGB V). Teil dieser Prüfung sind sogenannte Einzelfallprüfungen zu ärztlich verordneten Leistungen auf Antrag der Krankenkassen. Details zu Inhalten und Vorgehen sind in der Prüfvereinbarung zwischen KV und Krankenkassen vereinbart. Weitere Informationen zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung können Sie auf der Homepage der Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg www.gpe-bw.de erhalten.

Die AOK Baden-Württemberg veröffentlicht als Hilfestellung für eine wirtschaftliche Verordnungsweise bei Arzneimitteln solche Prüfthemen, bei denen eine Antragstellung zur Einzelfallprüfung regelmäßig geprüft wird. Eine detaillierte Beschreibung zu den Hintergründen und der Vorgehensweise der AOK Baden-Württemberg bei Einzelfall-Prüfanträgen finden sie hier.

(Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Angaben auf dieser Seite um unverbindliche Informationen zum Zweck der Hilfestellung handelt.)

Bezeichung geprüft ab
Verordnungszeitraum
Generelle Verordnungsausschlüsse der Arzneimittelrichtlinie
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Laufend
Wirtschaftliche Verordnungsweise von Biologika bei Verfügbarkeit von Biosimilar-Alternativen 
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Q1 2020
Hinweis auf Erweiterung: Wirtschaftliche Verordnungsweise von Biologika bei Verfügbarkeit von Biosimilar-Alternativen
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Q4 2021
Empfängnisverhütende Mittel ab dem vollendeten 22. Lebensjahr
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Q2 2020
Verordnung wirtschaftlicher Mengen an Blutzuckerteststreifen
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Q4 2020
Off-Label Verordnungen von Insulin/Insulinanaloga-Arzneimitteln
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Q4 2020
Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln zur Behandlung von Asthma und COPD
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Q3 2021

Wirtschaftliche Verordnungsweise von Thalidomid, Lenalidomid, Pomalidomid
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Q1 2023
Wirtschaftliche Verordnung von Verbandmitteln zur Pflege von Sondenaustrittsstellen (PEG-SETs)
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Q3 2023

Off-Label Verordnungen von GLP-1-Rezeptor-Agonisten (u. a. Ozempic®, Trulicity®)
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Q3 2023

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