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Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

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Wirtschaftliche Verordnung von Blutzuckerteststreifen

Grundregeln zur wirtschaftlichen Verordnung von Blutzuckerteststreifen

Um Blutzuckerteststreifen zu Lasten der AOK Baden-Württemberg wirtschaftlich zu verordnen, empfiehlt sich die Beachtung von drei einfachen Grundregeln:

  1. Verordnung grundsätzlich nur für insulinpflichtige Diabetiker.
  2. Verordnung von wirtschaftlichen Blutzuckerteststreifen der Preisgruppe 1 gem. AVV (wirtschaftlichste Preisgruppe).
  3. Verordnung des Quartalsbedarfs wegen kostensenkender Staffelpreise.

Die Preise für Blutzuckerteststreifen sind in Anlage 5.4 des Arzneiversorgungsvertrags (AVV) geregelt und gliedern sich in drei Preisgruppen. Apotheken und Sonstige Leistungserbringer rechnen die Blutzuckertesttreifen nach diesen Konditionen mit der AOK Baden-Württemberg ab.

Seit dem 1. Februar 2024 bestehen keine Vereinbarungen mit einzelnen Anbietern zur Mehrkostenübernahme bei Blutzuckerteststreifen, die gemäß AVV den Preisgruppen 2 oder 3 zugeordnet sind.

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