Fachportal für Leistungserbringer

Grippale Infekte – Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln für Erwachsene

Grippale Infekte: Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln für Erwachsene

Besonders in den Wintermonaten treten Erkältungskrankheiten und grippale Infekte wieder häufiger auf und Ihre Patientinnen und Patienten werden Sie nach Behandlungsmöglichkeiten fragen.

Bitte beachten Sie dabei, dass für die Verordnung von Arzneimitteln bei leichteren Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten gilt, dass Erwachsene diese Produkte selbst bezahlen müssen. Darunter fallen alle Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel, sofern es sich um geringfügige Gesundheitsstörungen handelt.1

Überprüfen Sie daher bitte die Verordnung von Wirkstoffen wie Noscapin mit dem Wirkstoff Capval® und Codein zur Unterdrückung eines Reizhustens, Acetylcystein zur Schleimlösung, Ibuprofen zur Schmerz- und Fieberlinderung und andere mehr.

Acetylcystein und Ibuprofen sind in bestimmten Wirkstärken auch ohne Rezept verfügbar, Noscapin und Codein können gegebenenfalls auf Privatrezept verordnet werden.

Hintergrundinformationen

Nächster Artikel

Kontakt zu Ihrer AOK Niedersachsen

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten