Behandlungsfehler und Pflegefehler
Versicherte, die einen Behandlungs- oder Pflegefehler bei sich vermuten, können das professionelle Behandlungsfehlermanagement der AOK in Anspruch nehmen. In Schadensfällen lassen sich unter bestimmten Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Behandlungsfehlermanagement der AOKs
Alle AOKs haben für ihre Versicherten, die einen Behandlungs- oder Pflegefehlerfehler vermuten, ein professionelles Behandlungsfehlermanagement eingerichtet, das die Betroffenen mit medizinischer und juristischer Expertise darin unterstützt, Behandlungsabläufe und Pflegeprozesse richtig einzuschätzen und zu bewerten. Auf Wunsch der Versicherten fordern die AOK-Experten Behandlungsunterlagen an, erteilen in geeigneten Fällen Aufträge zur medizinischen Begutachtung des Behandlungsgeschehens und beraten sie hinsichtlich der Handlungsoptionen. Schadensersatzansprüche kommen dann in Betracht, wenn aufgrund eines Behandlungs- oder Pflegefehlers ein Schaden entstanden ist. Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn eine medizinische Maßnahme gegen die Regeln der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung verstößt und die berufsfachlich gebotene Sorgfalt vermissen lässt.
Weiterführende Informationen
Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes
Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) veröffentlicht einmal jährlich für das jeweilige Vorjahr eine Statistik zu den bei den Medizinischen Diensten begutachteten Verdachtsfällen. Im Jahr 2022 untersuchten die Dienste zirka 13.000 solcher Vorwürfe. Etwa zwei Drittel der Fälle betrafen zuletzt Behandlungen im stationären Bereich und hierbei vor allem Behandlungen in der Orthopädie/Unfallchirurgie, der Inneren Medizin und der Gynäkologie/Geburtshilfe. In zirka 25 Prozent der Fälle bestätigt sich der Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler. Experten gehen von einer insgesamt erheblich höheren Dunkelziffer aus. Ein Behandlungsfehlerregister, in dem sämtliche Fehler aus allen Versorgungsbereichen dokumentiert werden müssen, gibt es in Deutschland bislang nicht.
Weitere Informationen
Regressansprüche der Kassen
Die Kranken- und Pflegekassen verfolgen unabhängig von der Unterstützung ihrer Versicherten die auf die Kassen aufgrund von Behandlungs- und Pflegefehlern übergegangenen Schadensersatzansprüche und holen so Gelder für die Versichertengemeinschaft zurück, die für die fehlerbedingt notwendig gewordenen Behandlungen aufgewendet wurden.