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Endoprothesenregister Deutschland (EPRD)

Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) soll Probleme bei der Versorgung mit künstlichen Gelenken aufdecken und damit zur Patientensicherheit beitragen.

Plattform für Qualitätssicherung bei künstlichen Gelenken

Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) sammelt alle relevanten Daten zur Endoprothetik von Hüft- und Kniegelenken in Deutschland. Das Register soll Probleme beim Einsatz und der Revision von künstlichen Gelenken identifizieren und den Patienten mehr Sicherheit und bessere Qualität bieten. Im EPRD werden endoprothetische Verfahren in Deutschland registriert und über einen längeren Zeitraum beobachtet. Die Datengrundlage dafür bilden Abrechnungsdaten der Krankenkassen (derzeit: AOK und Ersatzkassen) und Daten aus der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung der Kliniken über den Einsatz von künstlichen Knie- und Hüftgelenken. Diese Informationen werden in pseudonymisierter Form zusammengetragen und unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten ausgewertet.

Obwohl die überwiegende Mehrzahl der Eingriffe erfolgreich verläuft, werden jedes Jahr 45.000 Prothesen gewechselt. Mithilfe des Registers wollen seine Initiatoren mehr über die Gründe von Wechseloperationen erfahren – etwa, ob es beim Einsetzen der Prothese bereits Komplikationen gab oder ob die Wechseloperation durch vorzeitigen Verschleiß notwendig wurde. Zusätzlich ist beim EPRD eine von der Industrie geschaffene Implantat-Datenbank eingebunden, in der die auf dem deutschen Markt verwendeten Endoprothesen verzeichnet sind. Bisher ist die Teilnahme für Krankenhäuser freiwillig.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat jedoch Anfang 2019 angekündigt, ein bundesweit verbindliches Implantate-Register zu schaffen. Kliniken und Praxen, die Implantate einsetzen, aber auch Patienten und Hersteller sollen bundesweit verpflichtet werden, entsprechende Daten in eine zentrale Datenbank einzuspeisen. Über das Register sollen die künftigen Nutzer auch auf bereits vorhandene Datensätze wie die des EPRD zugreifen können. Mit dem Aufbau und Betrieb soll das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) beauftragt werden, das dem Bundesgesundheitsministerium untersteht. 

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