Der errechnete Bundesbasisfallwert
Der Bundesbasisfallwert wird auf der Basis der Landesbasisfallwerte, des Ausgabenvolumens und der Summe der Bewertungsrelationen ermittelt. Die Berechnung führt das das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag der Vertragsparteien auf Bundesebene durch.
Aktueller Wert
Unter Berücksichtigung des aktuellen Veränderungswertes von 2,53 Prozent ergeben sich für den Bundesbasisfallwert und die beiden Korridorgrenzen, die die Landesbaisfallwerte an den bundeseinheitlichen Wert angleichen sollen, folgende Werte:
Bundesbasisfallwert 2023 | obere Korridorgrenze (+2,5%) | untere Korridorgrenze (-1,02%) |
---|---|---|
4.000,71 Euro | 4100,73 Euro | 3.959,90 Euro |
Den Bundesbasisfallwert und den einheitlichen Basisfallwertkorridor (§ 10 Krankenhausentgeltgesetz) vereinbaren die Vertragsparteien auf Bundesebene, das sind der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft.
Berechnung
Mit der Berechnung des Basisfallwerts und der Korridors ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt. Grundlage der Berechnung sind die bis zum 31. Juli eines jeden Jahres von der jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaft zur Verfügung gestellten Ergebnisparameter des aktuell gültigen Landesbasisfallwerts. Diese Parameter sind der Landesbasisfallwert, das Ausgabenvolumen und die Summe der effektiven Bewertungsrelationen. Das Berechnungsergebnis bietet die Basis für die Vereinbarung auf Bundesebene.