Fachportal für Leistungserbringer

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der Somatik

Für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) können die Vertragsparteien auf Landesebene eine gesonderte, zeitlich befristete Vergütung vereinbaren. Krankenhäuser müssen die NUB-Entgelte jährlich bis zum 31. Oktober beantragen.

Zurück zu "Krankenhaus"

NUB mit Status 1 in 2023

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat am 14. November 2023 die Liste der Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der Somatik (NUB) veröffentlicht, die im Jahr 2023 mit Status 1 bewertet waren. Das Dokument führt damit sämtliche Leistungen auf, für die die Krankenhäuser im Jahr 2024 keine Anfrage mehr stellen müssen. Die Gültigkeit der für NUB vereinbarten Entgelte des Jahres 2023 läuft zum Jahresende aus. Die entsprechenden Methoden sind im aDRG-Entgeltsystem für das Jahr 2024 abgebildet. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden im Rahmen der Weiterentwicklung des Entgeltkataloges entweder im Entgeltsystem abgebildet oder sie müssen neu beantragt werden.

Weiterführende Informationen

NUB-Anfragen für das Jahr 2024

Am 30. Januar 2024 hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Aufstellung der NUB-Anfragen im Bereich der Somatik (NUB-DRG) für das Jahr 2024 veröffentlicht. Von den insgesamt 981 angefragten Untersuchungs- beziehungsweise Behandlungsmethoden erfüllen 288 die Kriterien der NUB-Vereinbarung (Status 1). Für diese Verfahren können die Kliniken im laufenden Jahr auf Landesebene krankenhausindividuelle Entgelte vereinbaren. 593 Methoden beziehungsweise Leistungen hielten der Zulassungsprüfung durch das InEK nicht stand, weil sie die Kriterien der Vereinbarung nicht erfüllen (Status 2). 33 Verfahren erhielten einen differenzierten Status (1 oder 2 mit Anmerkung). Die unzureichende Darstellung des Verfahrens führte bei 33 Leistungen beziehungsweise Methoden zur Vergabe des Status 4; diese Anträge werden nicht weiterbearbeitet. Bei neun Verfahren haben die Selbstverwaltungspartner die Bewertung bis zur abschließenden Entscheidung ausgesetzt. Alle Anfragen wurden fristgerecht bewertet, der Status 3 wurde also nicht vergeben. Insgesamt gingen für das laufende Jahr 120.307 NUB-Anträge beim InEK ein. Die Liste wurde Ende Januar veröffentlicht und Ende Juni aktualisiert.

Weiterführende Informationen

NUB-ATMP-Verfahren

Aufgrund der dynamischen Entwicklung im Bereich der Arzneimittel für neuartige Therapien im Sinne von Paragraf 4 Abs. 9 AMG erhalten die Kliniken im Lauf des Jahres eine zweite Gelegenheit, zusätzliche Entgelte zu beantragen – beispielsweise für antivirale oder Krebstherapien. Die aktuellen Ergebnisse des sogenannten NUB-ATMP-Verfahrens hat das InEK am 29. Juni 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Näheres zum Verfahren

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) finden Eingang in das DRG-System über die Änderungen der Klassifikation. Da NUB mit Fallpauschalen und Zusatzentgelten noch nicht angemessen abgebildet werden können, hat der Gesetzgeber den Vertragsparteien auf Landesebene die Möglichkeit gegeben, eine gesonderte, zeitlich befristete Vergütung von NUB zu vereinbaren. Diese vereinbarten Entgelte besitzen eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und gelten nur für das beantragende Krankenhaus. Krankenhäuser müssen die NUB jährlich bis zum 31. Oktober beantragen.
 

Das InEK prüft anschließend, ob die in den Anträgen ausgewiesenen Leistungen sachgerecht abgerechnet werden können. Nach der Prüfung vergibt das InEK folgende Status:

  1. Angefragte Methoden/Leistungen erfüllen die Kriterien der NUB-Vereinbarung der Vertragsparteien.
  2. Angefragte Methoden/Leistungen erfüllen nicht die Kriterien der NUB-Vereinbarung der Vertragsparteien.
  3. Angefragte Methoden/Leistungen konnten innerhalb der festgesetzten Frist nicht vollständig bearbeitet werden. Daher liegen für sie keine Informationen nach § 6 Absatz 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vor.
  4. Die mit der Anfrage gemäß § 6 Absatz 2 KHEntgG übermittelten Informationen haben die Kriterien der NUB-Vereinbarung zur Bewertung der angefragten Methode/Leistung im Sinne des Verfahrens nicht ausreichend dargestellt.

Das InEK übermittelt die Ergebnisse der NUB-Prüfung bis zum 31. Januar eines jeden Jahres an die anfragenden Krankenhäuser.

Weiterführende Informationen

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten