Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular
Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Von Freitag, den 05.04.2024 ab 21:00 Uhr bis Montag, den 08.04.2024 bis voraussichtlich 09:00 Uhr werden wichtige Wartungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zeitraum kann es zu Ausfällen der Internetseite kommen.

Berufsfeld: Krankenhaus Ändern Gewähltes Berufsfeld: Krankenhaus Zurück zur Übersicht

Pädiatrische Spezialambulanzen

Ambulante Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin werden nach den für Vertragsärzte geltenden Grundsätzen vergütet.

Vergütung nach verträgsärztlichen Grundsätzen

Ambulante Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin werden nach den für Vertragsärzte geltenden Grundsätzen vergütet (Paragraf 120 Abs.1a SGB V). Für ambulante Leistungen in der Kinderchirurgie, der Kinderorthopädie, Pädaudiologie und Kinderradiologie sollen die Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen zusätzlich fall- oder einrichtungsbezogene Pauschalen vereinbaren, wenn diese zur angemessenen Vergütung erforderlich sind. Die Pauschalen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.

Zurück zum Thema