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Medizinische Versorgungszentren

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind (Paragraf 95 SGB V).

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Kooperative Einrichtungen unter ärztlicher Leitung

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ärztlich geleitete, kooperative Einrichtungen. Sie können von zugelassenen Ärzten und Krankenhäusern, Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, Kommunen, anerkannten Praxisnetzen oder gemeinnützigen Trägern gegründet werden. Die Gründung ist nur in der Rechtsform einer Personengesellschaft, einer eingetragenen Genossenschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in einer öffentlichen rechtlichen Rechtsform möglich. In einem MVZ können Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte tätig werden.