Hörhilfenversorgung im Rahmen des verkürzten Versorgungswegs
Vertragsgegenstand
Der verkürzte Versorgungsweg bezeichnet die arbeitsteilige, mittelbare Versorgung der Versicherten mit Hörhilfen durch den Leistungserbringer und durch einen vertragsärztlich niedergelassenen HNO-Arztes in dessen Praxisräumlichkeiten.
Regionale Informationen
Die Verträge sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.
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