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Wartungsarbeiten

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Bundesmantelvertrag-Ärzte: Übersicht

Recht (Symbolbild): Hand unterhalb von Paragraphenzeichen
iStock.com/taa22
Regeln zur ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter

Der Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä) regelt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Vertragspartner sind der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung

Der Inhalt des BMV-Ä ist zugleich Bestandteil der Kollektivverträge, die jeweils auf Landesebene zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen vereinbart werden. Im Folgenden erfahren Sie mehr über den BMV-Ä sowie ausgewählte Anlagen