Anerkannte Weiterbildungsträger und -stätten in der Physiotherapie
Für die Qualitätssicherung dürfen die besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie nur von entsprechend weitergebildeten Leistungserbringer durchgeführt und abgerechnet werden. Die Leistungserbringung ist daher erst möglich, nachdem der Behandler, die fest definierten besondere Qualifikation erworben hat.
Weiterbildung für besondere Maßnahmen in der Physiotherapie
Die Anlagen 1 bis 9 zur Anlage 3 der Rahmenvereinbarung bieten eine Auflistung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer, die die Erfüllung der Anforderungen aus Anlage 3 nachgewiesen haben. Die Anlagen zur Anlage 3 werden im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäfts fortgeschrieben und veröffentlicht.