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Weitere Themen

Elektronischer Kostenvoranschlag

Mit dem elektronischen Kostenvoranschlag werden Unterlagen versendet, die zur Entscheidung in der Hilfsmittelversorgung erforderlich sind.

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Hilfsmittel aus Apotheken

AOKs haben mit Apothekerverbänden oder Apotheken Verträge über die Versorgung ihrer Versicherten mit bestimmten Hilfsmitteln geschlossen.

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Hilfsmittel-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt die Verordnungsgrundsätze für die Versorgung mit Hilfsmitteln fest.

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Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis enthält Produkte mit Beschreibungen, Qualitätsstandards und Indikationen.

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Pflegehilfsmittel

Zur Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und Hausnotrufsystemen schließt der GKV-Spitzenverband bundesweite Verträge ab.

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Präqualifizierung

Präqualifizierung ist das genormte Verfahren der Eignungsprüfung für Leistungserbringer, die Verträge zur Hilfsmittelversorgung schließen wollen.

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Verordnung von Hilfsmitteln

Hilfsmittel können verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Für Pflegehilfsmittel ist im Regelfall keine Verordnung erforderlich.

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Vertragspartnersuche

Die Versorgung mit Hilfsmitteln übernehmen die Hilfsmittelanbieter, die Vertragspartner der AOK sind.

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