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Bundesweite Übersicht der regional üblichen Entlohnungsniveaus

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Entlohnungsniveaus

Bundesland

Regional übliches
Entlohnungsniveau
über alle drei
Beschäftigtengruppen

Regional übliches Entlohnungsniveau
für die Beschäftigtengruppe A*

Regional übliches Entlohnungsniveau
ür die Beschäftigtengruppe B*

Regional übliches Entlohnungsniveau
für die Beschäftigtengruppe C*

Baden-Württemberg 21,30 Euro/Stunde 17,81 Euro/Stunde 19,89 Euro/Stunde 24,07 Euro/Stunde
Bayern 20,80 Euro/Stunde 17,48 Euro/Stunde 19,37 Euro/Stunde 23,94 Euro/Stunde
Berlin 20,39 Euro/Stunde 18,01 Euro/Stunde 18,80 Euro/Stunde 23,84 Euro/Stunde
Brandenburg 19,94 Euro/Stunde 17,19 Euro/Stunde 18,12 Euro/Stunde 23,22 Euro/Stunde
Bremen/Bremerhaven 19,69 Euro/Stunde 17,62 Euro/Stunde 18,79 Euro/Stunde 23,16 Euro/Stunde
Hamburg 21,21 Euro/Stunde 17,32 Euro/Stunde 20,08 Euro/Stunde 24,58 Euro/Stunde
Hessen 20,39 Euro/Stunde 17,46 Euro/Stunde 19,14 Euro/Stunde 23,44 Euro/Stunde
Mecklenburg-Vorpommern 19,58 Euro/Stunde 16,77 Euro/Stunde 18,26 Euro/Stunde 22,78 Euro/Stunde
Niedersachsen 20,20 Euro/Stunde 17,19 Euro/Stunde 19,15 Euro/Stunde 23,31 Euro/Stunde
NRW 21,30 Euro/Stunde 17,84 Euro/Stunde 20,44 Euro/Stunde 24,06 Euro/Stunde
Rheinland-Pfalz 21,21 Euro/Stunde 17,65 Euro/Stunde 20,03 Euro/Stunde 24,16 Euro/Stunde
Saarland 20,56 Euro/Stunde 17,20 Euro/Stunde 19,80 Euro/Stunde 23,84 Euro/Stunde
Sachsen-Anhalt 20,25 Euro/Stunde 17,28 Euro/Stunde 18,76 Euro/Stunde 23,37 Euro/Stunde
Sachsen 20,14 Euro/Stunde 17,28 Euro/Stunde 18,44 Euro/Stunde 22,76 Euro/Stunde
Schleswig-Holstein 20,88 Euro/Stunde 17,62 Euro/Stunde 19,14 Euro/Stunde 24,07 Euro/Stunde
Thüringen 19,64 Euro/Stunde 16,84 Euro/Stunde 17,82 Euro/Stunde 22,81 Euro/Stunde

*Hinweis:
Beschäftigtengruppe A: Pflege- und Betreuungskräfte ohne mindestens einjährige Ausbildung
Beschäftigtengruppe B: Pflege- und Betreuungskräfte mit mindestens einjährige Ausbildung
Beschäftigtengruppe C: Pflege- und Betreuungskräfte mit mindestens dreijährige Ausbildung

Das Personal, das nicht in der Pflege und Betreuung tätig ist, die PDL und die Auszubildenden bleiben bei der Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus unberücksichtigt!

Variable pflegetypische Zuschläge

Bundesland Nachtarbeit Sonntagsarbeit Feiertagsarbeit mit
Freizeitausgleich
Feiertagsarbeit ohne
Freizeitausgleich
Baden-Württemberg 20 % 26 % 35 % 135 %
Bayern 21 % 26 % 35 % 135 %
Berlin 26 % 32 % 42 % 135 %
Brandenburg 23 % 28 % 41 % 135 %
Bremen/Bremerhaven 21 % 26 % 35 % 135 %
Hamburg 20 % 34 % 39 % 120 %
Hessen 17 % 27 % 36 % 135 %
Mecklenburg-Vorpommern

20 %

28 % 35 % 134 %
Niedersachsen 21 % 26 % 36 % 135 %
NRW 20 % 26 % 35 % 135 %
Rheinland-Pfalz 21 %

27 %

36 % 135 %
Saarland 18 % 26 % 35 % 135 %
Sachsen-Anhalt 18 % 25 % 35 % 135 %
Sachsen 18 % 28 % 35 % 131 %
Schleswig-Holstein 21 % 32 % 37 % 125 %
Thüringen 21 % 28 % 36 % 134 %

Hinweis 1: Eine Einbeziehung der variablen Zuschläge bei der Berechnung des regional üblichen Entlohnungsniveaus ist nicht möglich, da diese vom tatsächlichen Einsatz der oder des jeweiligen Beschäftigten und vom Pflegeeinrichtungstyp abhängig sind. Ihre Berücksichtigung würde das regional übliche Entlohnungsniveau verfälschen.

Hinweis 2: Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen zur Tariftreue im Pflegebonusgesetz erfolgte eine Aktualisierung der zu veröffentlichen pflegetypischen Zuschläge. Es werden nur noch die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit veröffentlicht, die somit ab dem 1. September 2022 mindestens in der veröffentlichten Höhe auch zu zahlen sind. Grundlage für diese Werte bildet die Datenerhebung bei den tarifgebundenen Einrichtungen aus dem Jahr 2021, deren Werte hinreichend plausibel sind. Die Feiertagszuschläge werden hingegen zum 30. November 2022 veröffentlicht. Grundlage hierfür wird die Datenerhebung der Meldungen der tarif- oder kirchenarbeitsrechtlich gebundenen Einrichtungen zum Stichtag 30. September 2022 sein.

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