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Präventionsleistungen in stationären Pflegeeinrichtungen

Angebote zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zielen auf die Verbesserung der gesundheitlichen Situation und Ressourcen der Pflegebedürftigen und die Stärkung der gesundheitsfördernden Potenziale von Pflegeeinrichtungen.

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Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen

Die Pflegekassen haben die Pflicht, Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Sie entwickeln unter Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung Vorschläge, wie die gesundheitliche Situation der Versicherten und ihre gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten verbessert werden können und helfen bei der Umsetzung dieser Vorschläge (§ 5 SGB XI).

Der GKV-Spitzenverband hat dazu einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser legt Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest und soll Pflegekassen dabei unterstützen, entsprechende Angebote zu entwickeln und umzusetzen.

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