Präqualifizierung für Hilfsmittelanbieter
Die Eignungsprüfung von Leistungserbringern zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln erfolgt im Verfahren der Präqualifizierung. Eine akkreditierte Präqualifizierungsstelle bestätigt ihre Eignung für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln.
Präqualifizierung von Hilfsmittelanbietern
Die Präqualifizierung ist eine Prüfung der Eignung eines Leistungserbringers nach festgelegten Kriterien als Voraussetzung zum Abschluss von Verträgen. Die festgestellte Eignung wird von allen Kranken- und Pflegekassen als grundsätzliche Vertragsvoraussetzung anerkannt. Das Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle ist nicht automatisch mit einer Lieferberechtigung gleichzusetzen, sie dient allein als standardisierter Eignungsnachweis. Im Einzelfall kann es zusätzliche auftragsbezogene Anforderungen geben, falls diese vertraglich vereinbart wurden.
Verfahren und Voraussetzungen
Die Präqualifizierung wird auf Antrag des Leistungserbringers von einer durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Präqualifizierungsstelle durchgeführt. Die Präqualifizierungsstelle prüft die Eignung des Hilfsmittelleistungserbringers nach den Kriterien in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß §126 Absatz 1 Satz 3 SGB V. Der in diesem Zusammenhang erstellte Kriterienkatalog enthält die sachlichen, fachlichen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen, die für die verschiedenen Versorgungsbereiche nachzuweisen sind. Empfehlungen und Kriterienkatalog werden ständig aktualisiert. Die DAkkS stellt auf ihrer Homepage eine Übersicht der akkreditierten Präqualifizierungsstellen bereit (Akkreditierungsdatenbank).
Suche nach akkreditierten Stellen
Alle akkreditierten Stellen finden Sie in der Datenbank der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
Hinweis:
Wählen Sie in der Zeile „Art der Konformitätsbewertung“ das Feld „Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen“ aus. Klicken Sie anschließend auf den Button „Suchen“. In der Ergebnisanzeige wählen Sie links im Menü "Rechtsgrundlagen" die Zeile "Präqualifizierung für Leistungserbringer Hilfsmittelversorgung gemäß §126 SGB V".