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Vertrag

Rahmenvertrag der AOK NordWest über die Versorgung mit Hilfsmitteln

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Rahmenvertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln
Stand:
01.11.2021
Inkrafttreten:
01.09.2017
Vertragspartner:
AOK NordWest Die Gesundheitskasse, Innung für Orthopädie-Technik Nord, Landesarbeitsgemeinschaft für Orthopädie-Technik Nordrhein-Westfalen, EGROH Service GMBH

Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln

Die Versorgung der Versicherten der AOK NordWest mit Hilfsmitteln erfolgt ab 1. August 2017 auf der Grundlage des neu geschlossenen Rahmenvertrages.

Der Rahmenvertrag enthält Regelungen zur Versorgung der Versicherten für sämtliche Hilfsmittel nach dem Hilfsmittelverzeichnis einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Er gilt für alle Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses mit Ausnahme der Produktgruppen 13 (Hörhilfen) und 25 (Sehhilfen), wobei die in der Produktgruppe 25 beschriebenen Bildschirmlesegeräte wiederum Bestandteil dieses Vertrages sind.

Der Rahmenvertrag beinhaltet selbst keine Vergütungsregelungen, sondern dient als Grundlage für den Abschluss weiterer, produktspezifischer  Hilfsmittelverträge.

Den Vertrag und die zu verwendende Beitrittserklärung sowie die Hinweise zum Hilfsmittel-Poolverfahren stellen wir Ihnen zur Einsichtnahme nachfolgend zur Verfügung.

Sofern Sie dem Vertrag beitreten wollen, senden Sie uns die ausgefüllte Beitrittserklärung im Original zurück. Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben die aktuell gültige Prä-Qualifizierungsbestätigung in Kopie bei und senden die Unterlagen an die unten angebegener Anschrift.

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