Rahmenempfehlungen
Für die Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen haben der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Verband der Ergotherapeuten eine Rahmenempfehlung vereinbart. Dieses ist die Grundlage für die Verträge zwischen den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene.
Einheitliche Versorgung gewährleisten
Der GKV-Spitzenverband hat mit dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten eine Rahmenempfehlung über die Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen vereinbart (§ 125 Abs. 1 SGB V). Ziel der Rahmenempfehlung ist, bundesweit eine einheitliche, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung mit Ergotherapie zu gewährleisten.