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Newsletter Versorgungsmanagement: Sachsen

Aktuelle Informationen zu den Versorgungsverträgen der AOK PLUS und zu gesundheitspolitischen Themen

Über den Newsletter

In den letzten Jahren hat das Thema Versorgungsmanagement auch bei der AOK PLUS immens an Bedeutung gewonnen. Inzwischen können wir unseren Versicherten Programme für ein breites Spektrum an Erkrankungen anbieten. Wir freuen uns, in Ihnen verlässliche Partner gefunden zu haben, mit denen wir diesen neuen Weg im Sinne unserer Versicherten beschreiten können.

Um Ihnen wesentliche Informationen zu den Versorgungsmanagement-Programmen zeitnah zur Verfügung zu stellen, versenden wir an jedem Quartalsanfang den Newsletter Versorgungsmanagement. Neben Hinweisen zu den Programmen erhalten Sie aktuelle Informationen zum Versorgungsmanagement der AOK PLUS und zu gesundheitspolitischen Themen. Themenwünsche Ihrerseits nehmen wir natürlich gern entgegen.

Inhalt der aktuellen Ausgabe

Liebe Ärztinnen und Ärzte, liebe Praxisteams,

zu Beginn des neuen Jahres möchten wir die Gelegenheit nutzen, um Ihnen für Ihr unermüdliches Engagement, Ihre Hingabe und Ihren Einsatz in der Gesundheitsversorgung zu danken.

Ihre hervorragende Betreuung unserer Versicherten wird von uns sehr geschätzt. Wir freuen uns darauf, unsere partnerschaftliche Zusammenarbeit 2024 fortzusetzen und gemeinsam neue Herausforderungen, wie das E-Rezept, die elektronische Patienten akte (ePA) oder die elektronische Verordnung, anzugehen.

Möge das kommende Jahr Ihnen und Ihren Familien Freude, Gesundheit und Erfolg bringen.

Ihre AOK PLUS

Anfang des Jahres haben die AOK PLUS und das Universitätsklinikum Carl Gustav  Carus in Dresden (UKD) ein besonderes Versorgungsprogramm gestartet: In Sachsen und Thüringen soll ein Netzwerk aus spezialisierten Zentren für die Behandlung von wiederkehrenden Kopfschmerzen bei Kindern und Jugendlichen aufgebaut werden.

Kopfschmerzen stellen bereits im Kindes- und Jugendalter ein relevantes Gesundheits-problem dar und treten immer häufiger auf. Da die derzeitigen Behandlungsmethoden sehr eingeschränkt sind, hat das UKD bereits 2016 das Dresdner Kinder- und Jugend-kopfschmerzprogramm (DreKip) entwickelt und im Laufe der Jahre mehrere Therapieintervalle erfolgreich durchgeführt.

Im Programm durchlaufen die Teilnehmenden nach einem speziellen Kopfschmerzassessment im Rahmen von Gruppensitzungen acht Therapiemodule. Diese Module  beinhalten Edukation, Stressbewältigung, Entspannung, körperliche Fitness, Kletter-therapie, Kunsttherapie und sensorisches Training. Im Anschluss finden nach sechs bzw. zwölf Monaten erneute Gruppensitzungen statt, um die Anwendung des Gelernten in den Alltag zu unterstützen und gegebenenfalls weiteren Behandlungsbedarf zu prüfen. Das schulbegleitende multimodale Therapieprogramm erweitert die kopfschmerz-therapeutischen Möglichkeiten der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

In der Zukunft soll das Programm allen AOK PLUS-versicherten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Der Start erfolgt zunächst aufgrund der bestehenden Strukturen, im Großraum Dresden. Sukzessiv wird das UKD weitere Leistungserbringer in Sachsen und Thüringen für diese besondere Versorgung qualifizieren. Über den Start in den einzelnen Regionen werden wir Sie informieren.

Kinder und Jugendliche mit schweren neurologischen Erkrankungen sind oft auf umfangreiche medizinische Hilfe angewiesen. Ihre Betreuung ist äußerst anspruchsvoll und für die betroffenen Familien sehr zeitaufwändig und belastend. Dazu kommt, dass oftmals flächendeckende Strukturen für eine interdisziplinäre und multiprofessionelle Versorgung fehlen, welche die Bedarfe der jungen Menschen und ihrer Familien in den Fokus stellen.

Das Projekt
Das vom Gemeinsamen Bundesausschuss geförderte Innovationsfondsprojekt KoCoN, an dem sich die AOK PLUS als Vertragspartner beteiligt, möchte die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen sowie der Familien verbessern. Verschiedene klinische und ambulante ärztliche Spezialisten sowie Versorgungsinstitutionen, wie Sozialpädiatrische Zentren oder Pflegedienste, arbeiten dafür Hand in Hand. Mit Hilfe von Videokonferenzen mit den Familien und Fallkonferenzen mit Spezialisten wird für die Betroffenen die optimale Versorgung zusammengestellt sowie vorausschauende Versorgungsgespräche für die Familien angeboten.

Von zentraler Bedeutung ist auch der aktive Einbezug der elektronischen Patientenakte (ePA). Im Projekt wird die ePA in enger Abstimmung mit den Familien für eine leichtere Koordination der Gesundheitsleistungen erprobt. KoCoN unterstützt die Patientinnen und Patienten und ihre Familien bei der Krankheitsbewältigung und beim Ausbau der Handlungskompetenz. Durch eine optimal strukturierte, umfassende und nachhaltige Behandlung soll die Lebensqualität der Betroffenen sowie der Eltern gesteigert werden – im besten Falle wird das Leben für die Betroffenen und ihre Familien ein Stück leichter.

Teilnehmende Kliniken
Deutschlandweit beteiligen sich verschiedene Kliniken an dem Projekt, in denen auch unsere betroffenen AOK PLUS-Versicherten das Angebot nutzen können. Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden ist ebenfalls Partner und startet Anfang 2024 mit dem Versorgungsangebot für die Kinder und Eltern. Das Innovations- projekt läuft bis zum 30. November 2025.
Weitere Informationen zum Projekt, zu den Partnern sowie den teilnehmenden Kliniken finden Sie unter kocon-projekt.de.

Seit Januar 2024 ist das E-Rezept das Standardverfahren bei der Verschreibung von  Arzneimitteln. Für die Einlösung stehen den Patientinnen und Patienten drei Wege zur Verfügung:

  • Die Einlösung mittels eGK in der Apotheke.
  • Die digitale Lösung über die Nutzung der E-Rezept-App der gematik. Um alle Funktionen, wie zum Beispiel die Vorabanfrage zur Verfügbarkeit oder die Zuweisung des E-Rezeptes an die Apotheke nutzen zu können, ist eine NFC-fähige eGK und die zugehörige PIN notwendig.
  • Der Patientenausdruck des E-Rezept-Tokens, der in der Apotheke eingescannt werden kann.

Damit die E-Rezepte für Ihre Patientinnen und Patienten richtig abgerufen werden können, müssen diese durch Sie signiert werden. Dafür empfehlen wir Ihnen in der Präsenzsprechstunde die Nutzung der Komfortsignatur. So ist das E-Rezept, wie bisher auch das Muster 16, direkt im Anschluss für Ihre Patientinnen und Patienten verfügbar. 

Informationen zur Umsetzung des E-Rezeptes in Praxen unter www.kbv.de/html/erezept.php 

Bitte denken Sie auch gegenüber Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung an den Nachweis für die genutzten TI-Komponenten, z. B. E-Rezept, KIM und eAU. Diese sind wichtig für die Auszahlung der TI-Pauschalen und sie vermeiden Honorarabzüge.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kvsachsen.de/fuer-praxen/it-in-der-praxis/telematikinfrastruktur/finanzierung

Für die Versorgung von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen steht noch kein komplett elektronisches Verfahren flächendeckend zur Verfügung. Falls das Pflegeheim noch nicht über eine KIM-Adresse verfügt, kann der Patientenausdruck für das E-Rezept genutzt oder weiterhin das Muster 16/rosa Kassenrezept verwendet werden.

Bereits seit Juli 2020 können Heilmittelpraxen in Sachsen und Thüringen elektronische Therapieberichte an Arztpraxen senden. Nun setzt die AOK PLUS auch das Muster 13, zunächst papierbegleitend, als elektronische Heilmittelverordnung (eVO) um. 

Nach einer erfolgreichen Pilotierung der eVO wird diese digitale Anwendung 2024 allen ärztlichen Praxen, die eine Arztinformations-Software der CompuGroup Medical Deutschland AG oder der Zollsoft GmbH nutzen, zur Verfügung stehen.

Was ist das Besondere? Bei der elektronischen Heilmittelverordnung wurde der gesamte komplexe Ablauf – von der Ausstellung der Verordnung bis hin zur Abrechnung bei der AOK PLUS - elektronisch gedacht. Selbst Patientinnen und Patienten können zukünftig in ihrem AOK PLUS-Onlineportal auf ihre eigenen Verordnungen digital zugreifen.

Für Ärzte und Ärztinnen werden Korrekturprozesse damit zukünftig einfacher. Die Korrektur-Verordnungen können (mit einer gleichen Ident-Nummer) neu versendet werden. Dadurch ist eine elektronische Nachvollziehbarkeit und Ablage, gemeinsam mit dem eTherapiebericht an der Karteikarte des Patienten in der Praxisverwaltungssoftware möglich.

Sobald die digitale Anwendung eVO verfügbar ist, werden wir Sie informieren.

Über 30.000 sächsische Bürgerinnen und Bürger hatten sich vergangene Saison mit Grippe infiziert. Und auch in diesem Winter rechnen Experten mit einer starken Infektions-Welle. Die Impfung gegen Influenza übernimmt die AOK PLUS als Zusatzleistung für alle ihre Versicherten. Bereits Kinder ab einem Alter von sechs Monaten können den Vierfachimpfstoff erhalten. Die Abrechnung erfolgt über die eGK. 

Sprechen Sie Ihre Patientinnen und Patienten gezielt auf die Grippeschutzimpfung an. Kostenfreies Infomaterial für den Wartebereich stellt die KBV unter www.kbv.de/html/4195.php bereit 

Immer mehr Menschen stehen vor der Herausforderung, ihren Beruf und die Pflege eines Familienmitglieds oder nahestehenden Menschen miteinander zu verbinden. Dies kann eine enorme psychische und physische Doppelbelastung für die Betroffenen sein. Für die Pflegepersonen ist es mitunter ein Spagat, die häusliche Pflege zu übernehmen und gleichzeitig den beruflichen Anforderungen gerecht zu werden.

Arbeitgeber können hier mit betrieblichen Pflegelotsen unterstützen, die den (meist plötzlich) betroffenen Mitarbeitenden erste Fragen rund um das Thema Pflege beantworten. Gemeinsam mit der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) bietet die AOK PLUS umfassende Informationen und einen digitalen Kurs „Pflegelotse/-lotsin im Betrieb“ an. Der Kurs ist kostenfrei, richtet sich an alle interessierten Beschäftigten im PLUS-Land und vermittelt Basiswissen zur Pflege im beruflichen Kontext.  

Kurstermine 2024

Die Termine und mehr Informationen finden Sie unter https://www.aok.de/fk/plus/sozialver-sicherung/pflegeversicherung/pflegelotse-im-betrieb/. 

 

Unter dem Motto „Gemeinsam – Vernetzt und Digital“ findet am 31. Januar 2024 einweiteres OnlineSemin@r der AOK PLUS statt. Die Themen in Januar: E-Rezept und elektronische Verordnung von Heilmitteln. 

Die Herausforderungen in der Digitalisierung im Gesundheitswesen können durch eine enge Zusammenarbeit und Vernetzung aller Akteure am besten gemeistert werden. Ein gemeinsames Verständnis zu möglichen Hemmnissen und das Arbeiten an gemeinsamen Lösungen ist uns wichtig.

Sie können das OnlineSemin@r nicht besuchen oder haben noch Fragen zum E-Rezept?

Im Gesundheitspartnerportal für Leistungserbringer finden Sie im Nachgang zum Online-Semin@rs alle Unterlagen und Mitschnitte – auch früherer Veranstaltungen, z. B.

28.06.2023 | Unterstützung zur Anwendung E-Rezept durch namhafte Softwareanbieter: Überblick zum Handling der digitalen Anwendung und zu technischen Voraussetzungen, Erfahrungsberichte aus der ärztlichen Praxis

31.01.2024 | E-Rezept-Refresh und wichtige Sonderfälle: z. B. Signatur, Änderungen, Nutzung durch Pflegeeinrichtungen oder Betreuungspersonen

Alle Informationen unter: aok.de/gp/sac/online-seminare-praxispersonal

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