Zuzahlungsbefreite Medikamente
Patienten können bestimmte Arzneimittel ohne Zuzahlung erhalten. Der GKV-Spitzenverband kann Medikamente, die deutlich günstiger als der Festbetrag sind, von der Zuzahlung freistellen.
Sortierung nach Wirkstoff und Name
Aktuell enthält die Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente über 4.000 Arzneimittel (Stand: 1. Januar 2021). Darin enthalten sind Generika ebenso wie patentgeschützte Wirkstoffe. Voraussetzung dafür ist, dass der Preis des Medikaments mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch § 31 SGB V.
Die Liste wird alle zwei Wochen aktualisiert. Sie gilt für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind. Eine jeweils aktuelle Übersicht dieser „Befreiungsliste Arzneimittel“ hält der GKV-Spitzenverband auf seiner Website bereit. Darin finden sich zuzahlungsfreie Arzneimittel, sortiert nach Wirkstoff sowie nach Namen.