Heilmittel-Richtlinie Vertragsärzte
Die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der vertragsärztlichen Versorgung regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist sowohl für Vertragsärzte, Krankenkassen, Leistungserbringer als auch für Versicherte verbindlich.
Aktuelle Heilmittel-Richtlinie
Die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der vertragsärztlichen Versorgung regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Bestandteil der Richtlinie ist der Heilmittelkatalog mit den verordnungsfähigen Maßnahmen sowie eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf.
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie, bestimmte Arten der Physiotherapie und Ernährungstherapie können seit Januar 2022 unbefristet als Heilmittelleistungen auch telemedizinisch erbracht werden. Das ermöglicht eine Änderung der Heilmittel-Richtlinien. Damit sind entsprechende Therapien auch außerhalb der Praxis oder des häuslichen Umfelds möglich. Die Regelung entfaltet ihre Wirkung, sobald die konkrete Ausgestaltung der telemedizinischen Leistungserbringung im Bundesvertrag festgelegt wurde.
Weiterführende Informationen
Fachartikelserie zur Heilmittelverordnung
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung informiert in einer Fachartikelserie über die wesentlichsten Änderungen zur aktuellen Heilmittel-Richtlinie:
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