Verträge
Die Verhandlung über die Rahmenverträge zur Physiotherapie erfolgt auf Länderebene.
Gute Versorgung mit Heilmitteln sicherstellen
Gegenstand des jeweiligen Vertrages auf Länderebene ist die Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen ambulanten Versorgung mit Heilmitteln. Dabei werden die jeweils geltenden Heilmittel-Richtlinien berücksichtigt.
Höchstpreise für die Physiotherapie
Ab dem 1. Juli 2019 gelten bundeseinheitliche Höchstpreise für die Physiotherapie. Diese ersetzen die bereits vertraglich vereinbarten Vergütungssätze der jeweiligen Leistungspositionen. Alle anderen vertraglichen Regelungen, wie zum Beispiel die vereinbarten Leistungen oder Abrechnungsregelungen der Verträge nach § 125 Abs.2 (alt) SGB V, gelten zunächst weiter.
Regelungen auf Länderebene
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen / Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NORDWEST
- AOK PLUS
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt
Hygienemehrbedarf jetzt abrechnungsfähig
Leistungserbringer können im Zeitraum vom 5. Mai bis 30. September 2020 einen pauschalen Ausgleich für die notwendigen Hygieneartikel (Mundschutz etc.) bei der Abrechnung der Verordnungen in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Das regelt die jetzt in Kraft getretene „COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ (§ 2 Absatz 7). Für diesen pauschalen Ausgleich ist ausschließlich die neue Positionsnummer X9944 für alle Heilmittelbereiche zu verwenden.
Rahmenvertrag
Rahmenvertrag über die Durchführung von Behandlungen in Massageeinrichtungen, medizinischen Badebetrieben und krankengymnastischen Einrichtungen (RV-MBK) inklusive Vergütungsvereinbarung und Preisliste.
Hinweis: Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) darf eine Versorgung und Abrechnung von manueller Therapie durch Masseure und medizinische Bademeister nach dem 31. März 2018 nicht mehr erfolgen.