Verträge
Die Verhandlung über die Rahmenverträge zur Physiotherapie erfolgt auf Länderebene.
Gute Versorgung mit Heilmitteln sicherstellen
Gegenstand des jeweiligen Vertrages auf Länderebene ist die Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen ambulanten Versorgung mit Heilmitteln. Dabei werden die jeweils geltenden Heilmittel-Richtlinien berücksichtigt.
Höchstpreise für die Physiotherapie
Ab dem 1. Juli 2019 gelten bundeseinheitliche Höchstpreise für die Physiotherapie. Diese ersetzen die bereits vertraglich vereinbarten Vergütungssätze der jeweiligen Leistungspositionen. Alle anderen vertraglichen Regelungen, wie zum Beispiel die vereinbarten Leistungen oder Abrechnungsregelungen der Verträge nach § 125 Abs.2 (alt) SGB V, gelten zunächst weiter.
Regelungen auf Länderebene
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen / Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NORDWEST
- AOK PLUS
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt