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Familiale Pflege

Die Pflegekassen der AOK NordWest und der AOK Rheinland/Hamburg bieten gemeinsam mit teilnehmenden Krankenhäusern nach § 45 SGB XI Pflegetrainings am Krankenhausbett oder aber auch in Form von Gruppenpflegekursen und Individualpflegekursen im häuslichen Bereich der Pflegebedürftigen an.

Kursangebote nach § 45 SGB XI

Die Pflegekassen sind dazu angehalten, Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich zu schulen, so dass diese eigenständig Pflege durchführen können. Das ergibt sich aus § 45 SGB XI.

Die Pflegekassen der AOK NordWest und der AOK Rheinland/Hamburg kommen diesem gesetzlichen Auftrag nach, indem sie Pflegetrainings am Krankenhausbett  oder aber auch in Form von Gruppenpflegekursen und Individualpflegekursen im häuslichen Bereich der Pflegebedürftigen anbieten. Auf diesem Weg können die betroffenen Patienten und deren Angehörige frühzeitig auf den Übergang vom Krankenhaus in die häusliche Pflege vorbereitet werden.

Die Kurse werden dazu individuell auf den Patienten zugeschnitten. Durchgeführt werden sie als Mindeststandard von Krankenhauspersonal, das über eine dreijährige staatlich anerkannte Ausbildung zur Pflegefachkraft verfügt. Inhaltlich sind die Pflegekurse auf der Basis der Pflegekurskonzeption der Pflegekasse zu erbringen. Die Krankenhäuser können jedoch auch eine vergleichbare Konzeption für die Erbringung nutzen, sofern diese den Qualitätsvorgaben entspricht.

Die Finanzierung der Kurse erfolgt über die Pflegekassen der jeweils zuständigen AOK. Es wird eine Pauschale zugrunde gelegt.

Ergänzt wird die Versorgung durch das Angebot einer Pflegeberatung, für die die AOK speziell ausgebildete Fachkräfte bereitstellt. Diese kennen Leistungserbringer sowie niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag und können so bei der Organisation der familialen Pflege unterstützen.

Ihr Kontakt bei der AOK NordWest (Westfalen-Lippe)

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