Fachportal für Leistungserbringer

Zulassung/Qualifikation als Pflegeberater

Die Pflegeberatungs-Richtlinien sind für alle Pflegeberater der Pflegekassen, der Beratungsstellen und der Pflegestützpunkte unmittelbar verbindlich.

Einheitliche Standards für die Beratung

Mit den Pflegeberatungs-Richtlinien werden einheitliche Maßstäbe und Grundsätze insbesondere für das Verfahren, für eine qualitätsgesicherte Durchführung und für die wesentlichen Inhalte der Pflegeberatung vorgegeben (Paragraf 7a SGB XI). Die Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung (Pflegeberatungs-Richtlinien) hat der GKV-Spitzenverband erlassen.

Außerdem hat der GKV-Spitzenverband auch die Empfehlungen zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberater um das Thema Fortbildung erweitert. Die Stiftung Zentrum für Qualität und Pflege (ZQP) hat dazu eine Broschüre zur Qualität in der Pflegeberatung herausgegeben.

Pflegeberatungs-Richtlinien

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