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Berufsfeld: Pflege Ändern Gewähltes Berufsfeld: Pflege Zurück zur Übersicht

Grundlagen der Pflegeberatung

Wo finde ich Hilfe? Welche Angebote gibt es? Wo muss ich was beantragen? Wo bekomme ich als pflegender Angehöriger selbst Unterstützung? – Auf diese Fragen halten Pflegeberater der AOK Antworten bereit.

Informieren und unterstützen

Ziel der Pflegeberatung ist es, Betroffene und ihre Angehörigen zum Thema Pflege zu informieren und bei der Entscheidung zu unterstützen, welche Hilfen und Leistungen am besten zu ihnen passen.

Die AOK bietet ein kostenloses Online-Programm zur Selbsthilfe für pflegende Angehörige an: Der "Familiencoach Pflege" soll die Psyche von pflegenden Angehörigen stärken und sie vor Überlastung schützen. Mit Hinweisen, Informationen, interaktiven Übungen, Videos und Audiodateien können die Nutzer lernen, besser mit seelischen Herausforderungen umzugehen.

Weiterführende Informationen zum "Familiencoach Pflege"

Für die individuelle, unabhängige und kostenlose Beratung im Sinne eines Case -Managements gibt es einen Rechtsanspruch (§ 7a SGB XI). Sie richtet sich an Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung bereits erhalten oder beantragt haben und erkennbar Hilfe brauchen. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater analysieren gemeinsam mit den pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen den Hilfe- und Unterstützungsbedarf und erarbeiten einen individuellen Versorgungsplan. Sie sorgen dafür, dass der Plan auch umgesetzt und die Leistungen dokumentiert werden. Die dafür nötige Beratung und Begleitung erfolgt telefonisch oder per Videogespräch.

Die Pflegeberatung kann auf Wunsch des Anspruchsberechtigten auch gegenüber den Angehörigen oder weiteren Personen erfolgen, oder sie können einbezogen werden. Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen informieren Pflegeberatende über mögliche Leistungen wie zum Beispiel Pflegekurse, Selbsthilfeangebote, die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege/Tagespflege oder auch pflegeerleichternde Hilfsmittel sowie über die Beitragszahlungen der Pflegekasse zum Beispiel an die Rentenversicherung.

Die Pflegeberatende müssen zudem die Ergebnisse aus den Beratungspflichtbesuchen berücksichtigen, wenn der Pflegebedürftige oder dessen gesetzliche Vertretung dem zugestimmt hat. Solche Besuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern sowie den pflegenden Angehörigen regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung anzubieten. In der Regel führen Pflegedienste die Besuche durch. Die Vertragsparteien (nach § 113 SGB XI) haben Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche beschlossenen.

Um passende Angebote zu finden, ist es wichtig, dass die Pflegeberatende mit zahlreichen Kooperationspartnern und Interessengruppen in Kontakt stehen. Dazu gehören Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, Hilfsmittelanbieter, mobile Essensdienste, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsämter, Seniorenservicebüros, Hospize, Nachbarschaftshilfe, Mehrgenerationenhäuser oder Verbraucherzentralen sowie Selbsthilfegruppen und lokale Netzwerke, zum Beispiel Demenznetzwerke.

Der GKV-Spitzenverband hat die Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung (Pflegeberatungs-Richtlinien) erlassen. Diese sind nun für alle Pflegeberatende der Pflegekassen, der Beratungsstellen und der Pflegestützpunkte unmittelbar verbindlich. Mit den Pflegeberatungs-Richtlinien werden einheitliche Maßstäbe und Grundsätze insbesondere für das Verfahren, für eine qualitätsgesicherte Durchführung und für die wesentlichen Inhalte der Pflegeberatung vorgegeben (Paragraf 7a SGB XI.)

Außerdem hat der GKV-Spitzenverband auch die Empfehlungen zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberater um das Thema Fortbildung erweitert. Die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat dazu eine Broschüre zur Qualität in der Pflegeberatung herausgegeben.

Pflegeberatungs-Richtlinien
Stand: 19.06.2023


Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege
Stand: 24.05.2016

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater
Vom 29.08.08 in der Fassung vom 22.05.2018

In Pflegestützpunkte erhalten ratsuchende Menschen wohnortnah Pflegeberatung (Pflegeberatungs-Richtlinien), Auskunft/Information und Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, sowie zu weiteren Sozialleistungen und Hilfsangeboten. Das Beratungsangebot richtete sich insbesondere an pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige. Die Beratung erfolgt telefonisch oder per Videogespräch. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte koordinieren weiterhin pflegerische, medizinische und soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote, helfen bei der Inanspruchnahme der Leistungen und vernetzen Versorgungs- sowie Betreuungsangebote. Sie betreuen und begleiten die Ratsuchenden und/oder deren Angehörige bis eine weitere Unterstützung nicht mehr notwendig ist oder gewünscht wird.

Der Pflege-Report ist eine jährlich erscheinende Publikationsreihe des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Er will dazu beitragen, die wesentlichen Herausforderungen im Bereich der Pflege zu analysieren und Lösungswege aufzeigen.

Die letzte Ausgabe der AOK-Broschüre „In Besten Händen“ stellt digitale Innovationen in der Pflegeberatung vor.

Digitale Innovationen in der Pflegeberatung
Stand: März 2021

Weitere Ausgaben der AOK-Broschüre "In Besten Händen"

Beratung am Lebensende – Die Hospiz- und Palliativberatung der AOK
Stand: Februar 2020

Kompetenz durch Qualifizierung - die AOK-Pflegeberatung
Stand: 2019

Wie die AOK-Pflegeberatung Familien mit pflegebedürftigen Kindern und jungen Pflegenden hilft
Stand: 2018

Die individuelle Pflegeberatung der AOK - Ergebnisse einer Versichertenbefragung
Stand: 2017

Wie die AOK-Pflegeberatung Angehörigen hilft
Stand: 2015

Die Pflegeberatung der AOK
Stand: 2014

Die AOK hat eine sogenannte Simpleshow erarbeitet. In dem Erklärvideo wird kurz und übersichtlich die AOK-Pflegeberatung vorgestellt. Die Simpleshow soll anhand von Beispielen verdeutlichen, worum es bei der Pflegeberatung geht.

Zur Simpelshow Pflegeberatung

Regionale Inhalte

Vergütung der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI für anerkannte neutrale Beratungsstellen

Jedes Jahr müssen die Landesverbände der Pflegekassen die Höhe der Vergütungssätze anerkannter Beratungsstellen und von Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften vereinbaren. Grundlage sind die im Land für zugelassene ambulante Dienste vereinbarten Pflegesätze nach Paragraf 89 SGB XI. Die Landesverbände der Pflegekassen haben die jeweilige Festlegung der Vergütungshöhe für anerkannte Beratungsstellen und von Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

Regionale Vergütungssätze für 2024

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