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Vertragsbeitritt zu Hilfsmittelverträgen

Für den Beitritt zu Hilfsmittelverträgen der AOK Baden-Württemberg gibt es definierte Voraussetzungen und Modalitäten, die Leistungsanbieter kennen und beachten müssen.

Beitritt zu Hilfsmittelverträgen

Die AOK Baden-Württemberg gewährt Einsicht in die von ihr abgeschlossenen Verträge, denen Hilfsmittelanbieter gemäß § 127 Abs. 2 SGB V beitreten können. Alle wesentlichen Hinweise zum Beitritt können dem Leitfaden für Vertragsbeitritte gemäß § 127 Abs. 2 SGB V entnommen werden. Der Beitritt zu den Verträgen ist für jeden Betrieb (auch Filialbetrieb) mittels der veröffentlichen Beitrittserklärung gegenüber dem zuständigen CompetenceCenter Hilfsmittel zu erklären.

Die Beitrittserklärung können Sie am PC ausfüllen und ausdrucken oder aber herunterladen und offline am Bildschirm bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllte Beitrittserklärung nicht direkt versandt werden kann. Das Dokument muss in jedem Fall ausgedruckt und unterschrieben werden.

Dokumente der AOK Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Alle Fragen rund um die Vertragsbeitritte beantwortet das jeweils zuständige CompetenceCenter Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg. Grundsätzlich richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort des Vertragspartnersitzes.

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