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Vertrag

Versorgung mit Prothesen der unteren Extremitäten

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die prothetische Versorgung mit Hilfsmitteln der unteren Extremitäten (AC/TK 15 02 124)
Stand:
01.01.2024
Inkrafttreten:
14.08.2023
Vertragspartner:
Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik

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