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Vertrag

Versorgung mit Prothesen der oberen Extremitäten

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die prothetische Versorgung mit Hilfsmitteln der oberen Extremitäten (AC/TK 15 02 038)
Stand:
01.12.2020
Inkrafttreten:
01.08.2019
Vertragspartner:
Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik

Vertragsdokumente

Die AOK Bayern hat mit der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik Verträge über die Versorgung mit Prothesen für die oberen Extremitäten geschlossen.

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