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Vertrag

Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus
Stand:
01.01.2023
Inkrafttreten:
01.10.2019
Vertragspartner:
Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e.V.

Vertragsdokumente

Die AOK Bayern hat mit dem Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel e.V. (FAB) einen Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus geschlossen.

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